Voraussetzung Kostenübernahme von PC-Brille durch

Hallo,

ein Optiker eines AN, dem der AN vollstens vertraut und schon seit Jahren dort Kunde ist und das immer zur vollsten Zufriedenheit, empfiehlt dem AN mittlerweile eine PC-Brille, da der AN auf kurze Distanzen mit der vorhandenen Brille nur noch unter ständiger Anspannung der Augen arbeiten kann, um scharf zu sehen, was regelmäßig starke Kopfschmerzen hervorruft.

Reicht diese Empfehlung des Optikers aus, dass der AG die Kosten für die PC-Brille übernimmt oder muss dafür zwingend ein Attest eines Augenarztes vorliegen?

Gibts dazu evtl. einen § oder ein Urteil?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Danke.

VG

Guten Morgen,

Tante Wiki gibt Auskunft mit dazugehörigen Gesetzesverweisen…
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmarbeitsplatzb…

Zitat: Vorausgesetzt wird allerdings, dass diese augenfachärztlich speziell für die Arbeit am Monitor verordnet wurde.

Frohe Weihnachten und Gruß
MG