Hallo zusammen,
wer kann mir bitte sagen, welche Voraussetzungen ich im rechtlichen Sinne erfüllen muß, um offiziell Organsprache-Beratungen durchzuführen, die lediglich die betreffende Person aufgrund der körperlichen Symptome darauf hinweist, was das Organ mit seinen Symptomen sagen will. Es handelt sich also um keine psychotherapeutische Maßnahme.
Das gleiche interessiert mich für Bachblüten-Beratungen.
Muß man dann ein Gewerbe anmelden oder gilt das als freiberuflich?
Hallo Elke
Es gab und gibt ja immer (noch) diverse Versuche, „echte“ therapeutische Ausbildungen zu unterlaufen und lange Studiengänge zu umgehen, aber letztlich nützt das alles nichts - jedenfalls nicht den Patienten.
Entweder man will ernsthaft therapeutisch abeiten, dann muss man sich wohl für ein Medizin- oder Psychologie-Studium entscheiden, oder man läßt es besser bleiben.
Gruss, Branden
das einzige was das Organ dir sagen will ist: „keine Ahnung“. Auch wenn du ihm einen Strauß Bachblüten schenkst.
Ich persönlich habe eine ganz geringe Meinung von Heilpraktikern, denn sie sind schlecht ausgebildet. Drei Jahre nebenberuflich Kurse besuchen ist zu wenig, nach der Zeit kann man nichts. Ich konnte nach drei Jahren (Vollzeit-) Medizinstudium auch nichts. Solange sich der Heilpraktiker auf Wellness-Behandlung beschränkt, ist es ok. Wenn er aber anfängt, über organische Krankheiten zu spekulieren „was sagt die Leber dir mit ihrer Zirrhose?“ dann bewegt er sich im Spannungsfeld zwischen „unterlassener Hilfeleistung“ und „fahrlässiger Tötung“, auch wenn man den Heilpraktiker leider nicht juristisch belangen kann, im Gegensatz zum pfuschenden Arzt.
Gruß
Yoyi
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