ich hätte mal ein paar Fragen zu den Voraussetzungen:
1)Was wird bei der Ermittlung des Bruttobetrages für die PKV herangezogen? Wie sieht es mit Leistungen des Arbeitgebers in die BVV (betriebliche Altersvorsorge) aus?
2)Wenn man nicht mit Sicherheit sagen kann, ob die Grenze von 46.350 € erreicht wird (abhängig von der Auszahlung von Überstunden), wie stehen dann die Chancen auf den Abschluß einer PKV?
Als ich in die PKV gewechselt habe, war ich ein Grenzfall. Irgendwie 10 Euro über dem damaligen Satz, ich wollte halt schnellstmöglich rein. In den folgenden 2 Jahren wurde die Bemessung meines Wissens erhöht, mein Gehalt damals leider nicht, dennoch gab es keinen trouble. Ich habe noch nie von einer Überprüfung gehört, will ja auhc keiner, die PKV’s freuen sich ja über Kunden.
Bemessungsgrundlage ist wohl das Gesamtbrutto des Vorjahres, also inkl. 13entem, Überstunden, Prämien und allem Trulala.
Die betriebliche Altersvorsorge ist von deiner Entscheidung zur PKV unberührt.
Gruß
Ingo
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Hallo Thomas,
alle regelmäßigen Einkünfte (Überstunden ???) werden zur Findung der Jahresarbeitsendgeldgrenze JAEG hinzugenommen. Ein Anruf bei deiner GKV löst alle Fragen auf. Im Normalfall schreibt dir deine GKV eh wenn du nicht mehr ein gesetzliches Mitglied bist. Bitte beachten dann die Kündigungsfristen.
Deine Beiträge in eine BAV, z.B. Pensionskasse, mindern Dein steuerpflichtiges Brutto und könne Dich sehr wohl unter die Versicherungspflichtgrenze drücken.
Wenn Du durch die Erhöhung derselben wieder herausfällst, musst Du Dich u.U. dafür entscheiden, für immer und ewig und ausnahmslos privat versichert zu bleiben. Eine echte Entscheidung fürs Leben! (Denk an Arbeitslosigkeit, Altersrente etc.!). Überstunden zählen m.W. nicht, wohl aber Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt.
Andreas
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was passiert denn, wenn man Arbeitslos ist? Fällt man dann nicht unter die Bemessungsgrenze und kommt wieder in die gesetzliche?
Ich bin priv. versichert, hoffe aber da irgendwann wieder rauszukommen. Wird es in ferner Zukunft eine Bürgerversicherung geben, wird die Beitragsbemessungsgrenze stark erhöht (zur Zeit sind 5100 Euro im Gespräch). Wird ein Modell wie die Kopfpauschale durchgesetzt, hoffe ich, dass es vielleicht eine andere Ausstiegsklausel geben wird.
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normalerweise bist Du als Arbeitsloser gesetzlich versichert. Aber in dem beschrieben Sonderfall hast Du Dich ja ein für alle mal abgemeldet. Du kommst nie wieder zurück!