Voraussetzung um Kurskosten bei Steuer anzurechnen

Ich möchte ein Trainingsfirma gründen und den Teilnehmern ermöglichen, dass die Kursgebühren als Werbekosten in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Muss ich dafür spezielle Voraussetzungen bieten oder genügt ein Teilnahmezertifikat?

Hallo Tobias, das weiss ich nicht

Gruss traumdeuter

Hallo Tobias,

sorry, das machen meine Kollegen, die in Urlaub sind. Dazu kann ich keine Auskunft geben,

herzlichst
Lilli

Ich möchte ein Trainingsfirma gründen und den Teilnehmern
ermöglichen, dass die Kursgebühren als Werbekosten in der
Steuererklärung abgesetzt werden können. Muss ich dafür
spezielle Voraussetzungen bieten oder genügt ein
Teilnahmezertifikat?

Hallo, Herr Löffler, dazu kann ich keine verbindliche Antwort geben.

Meine Coachees setzten ihre Kosten über die Rechnung ab, die ich stelle. Sie lautet auf „berufliches Coaching“. Zweifel, ob ich wirklch beruflich coache, können die Finanzämter über meine WEbseite beseitigen, die vollkommen auf Unterstützung im professionellen Bereich ausgerichtet ist.
Viele Grüße G.

Ich möchte ein Trainingsfirma gründen und den Teilnehmern
ermöglichen, dass die Kursgebühren als Werbekosten in der
Steuererklärung abgesetzt werden können. Muss ich dafür
spezielle Voraussetzungen bieten oder genügt ein
Teilnahmezertifikat?

Es genügt ein Teilnahmezertifikat, es muß nur die genaue Bezeichnung des Kurses drauf stehen und inwieweit es berufsrelevant ist.

Es genügt ein Teilnahmezertifikat, es muß nur die genaue
Bezeichnung des Kurses drauf stehen und inwieweit es
berufsrelevant ist.

  • Super. Vielen Dank für die guten Antworten. Eine Nachfrage habe ich noch.

Die Berufsrelevanz auf der Teilnahmebestätigung sit diese nur gegeben wenn diese für den Hauptberuf gilt oder auch für einen gewerblichen Nebenjob?

Tobias

Hallo Tobias,

m.E. müssen die Kursgebühren und das Teilnahmezertifikat deutlich darauf hinweisen, daß der Kurs für den Teilnehmer auschließlich mit seinem Beruf im Zusammenhang steht; jeglicher Zusammenhang mit dem privaten Bereich muß ausgeschlossen sein ( Beschreibung des vermittelten Stoffes ).

Ich gehe davon aus, daß Deine Qualifikation nachzuweisen ist.

Es gibt aber auch nach meinen Informationen die Möglichkeit, im Vorfeld dies von Deiner Seite mit dem FA abzuklären, wozu ich sehr rate.

MfG

Stefan Seidel

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Die Berufsrelevanz gilt normalerweise für den Hauptjob, aber ein Nebenjob kann sich ja auch zum Hauptjob werden, also ist es eigentlich egal, es muß nur für den jetzigen oder einen zukünftigen Job sein, also kein Kochkurs zum Spaß (der würde nur bei Köchen als Job zählen :wink:.

Viele Grüße

Super. Vielen Dank! Ihr habt mir echt geholfen!

hi tobias,

ich bin der meinung dass es sich entweder um eine weiterbildung im ausgeübten beruf oder für einen neuen beruf handeln muss, damit die kosten als werbungskosten abgesetzt werden könen (incl, nebenkosten wie anfahrt etc.)

mehr dazu unter
www.focus.de/finanzen/steuern/werbungskosten-lernen-…

fg
pleitier

Hallo,
um was für ein Training handelt es sich? Pauschal geht im Steuerrecht gar nichts.
Gruß

Im wesentlichen sollte eine Rechnung erstellt werden, mit dem Gegenstand der Leistung. Fürs
Finanzamt müssen Kosten nachvollziehbar sein. Man kann
ja mal beim F.A. nachfragen und sich das Gesetz nennen
lassen, das die Kriterien bestimmt. Werbungskosten sind
Kosten die aufgewendet werden müssen zur Erwerbung,
Sicherung und Erhaltung des Arbeitseinkommens

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Hi Tobias,
aus meiner Erfahrung heraus genügt es, auf der Teilnahmebescheinigung den Inahlt und Zweck mit Datum der Veranstaltung anzugeben. Es ist für den Teilnehmer wichtig, dass der Kurs der beruflichen Weiterbildung und damit der Einkommenssicherung dient.
Wichtig ist natürlich, dass die Rechnung des steuerlichen Erfordernissen genügt.
Sorry für die verzögerte Antwort, aber ich war zwei Wochen im Urlaub.

Ich möchte ein Trainingsfirma gründen und den Teilnehmern
ermöglichen, dass die Kursgebühren als Werbekosten in der
Steuererklärung abgesetzt werden können. Muss ich dafür
spezielle Voraussetzungen bieten oder genügt ein
Teilnahmezertifikat?

Die berufliche Relevanz muss für den Teilnehmer/Coachee gegeben sein, wie viele vorher schon geschrieben haben. Dazu kommt dann in den meisten Fällen noch eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung. D.h. Rechnung mit vollem Firmenname, Rechnungsnummer, Steuernummer, Leistungsumfang und Leistungsdatum, Mehrwertsteuer (falls ausweisbar).