Hallo
Bedarf es für ein altes, recht kleines Backhaus ohne jede Verwendung einer Abrissgenehmigung, wenn es auf einem Grundstück neben einem normalen Einfamilienhaus steht?
Ist es problematisch, wenn es an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht (nicht drüber) und der seine Überdachung am Backhaus angebaut hat, da die beiden Häuser vorher einer Familie gehörten?
Hallo,
„alt“ hört sich immer potentiell nach Denkmalschutz an.
Da kein Bundesland angegeben ist, kann man nur auf die Stadt-/Gemeindeverwaltung verweisen, die kennen das Recht vor Ort.
Cu Rene
Hallo,
das beantwortet Dir die Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Backhaus steht 
In der Regel ist eine Abbruchgenehmigung das gleiche wie eine Baugenehmigung und „beginnt“ entsprechend, bei einem gewissen Gebäudevolumen nötig zu werden.
Die Entfernung von Bauteilen, die Nachbargebäuden oder -bauteilen als Stütze dien(t)en, ist darüber hinaus im Rahmen des jeweiligen Nachbarrechtsgesetzes (des gleichen Bundeslandes) „u.U. relativ bis sehr“ problematisch und ggf. beim Abbruch statisch zu berücksichtigen.
Gruß vom
Schnabel