Hallo,
ich würde gerne herausfinden welche Auflagen man erfüllen muss, um nach einem selbst veranstalteten Sachkundelehrgang die passende Waffensachkundeprüfung abnehmen darf.
Ich meine gelesen zu haben, dass verlangt wird einen Unterrichtsentwurf und die Prüfungsfragen vorzulegen (was durch meinen Beruf keinerlei Probleme darstellt) und von Fachkunde die Rede ist.
Allerdings konnte ich weder eine Alters-/ Erfahrungsgrenze finden (z.B. min. 30 Jahre; 5 Jahre Erfahrung als Schießleiter), noch herausfinden was unter Fachkunde gemeint ist.
Für mich gibt es 2 Fachkunden: Einmal die Ausbildung zum Büchsenmacher und die Fachkunde zum Handel mit Waffen. Bisher konnte ich allerdings nichts über eine Fachkunde zum Sachkundeprüfer finden.
Was ich nun also suche wären Informationen, Was per Gesetz verlangt wird um für seinen Verein( oder kommerziell )Waffesachkundelehrgänge und im Anschluss Waffensachkundeprüfungen durchzuführen.
Ggf Quellen wären sehr hilfreich.
Mit freundlichsten Grüßen,
Pascal
PS: Es liegt auf der Hand die zuständige Behörde zu kontaktieren, welche allerdings nur über ein Minimum an notwendigem Wissen besitzt und in der Vergangenheit leider durch Unwissenheit negativ aufgefallen ist.