Hallo,
Wann sind die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting erfüllt? Bereits bei der Absicht, die Ehe einzugehen - also Verlobung (Verlobte sind nach Steuerrecht ja als Angehörige zu werten) oder erst ab dem Tag der Eheschließung?
Wie weit sind die Planungen für die Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften?
Einen lieben Gruß
Vampy
Hallo,
Wann sind die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting
erfüllt?
Ab dem Zeitpunkt, in dem man Ehegatte ist und beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gelten. (Siehe §§ 26 ff. EStG).
Eine Gleichstellung der Ehegatten mit den sonstigen Lebensgemeinschaften wird momentan vom Gesetzgeber nicht favorisiert. Es bleibt also bei der Einzelveranlagung.
BARUL76
Eine Gleichstellung der Ehegatten mit den sonstigen
Lebensgemeinschaften wird momentan vom Gesetzgeber nicht
favorisiert. Es bleibt also bei der Einzelveranlagung.
hi,
obwohl es mal in der bundesregierung diskutiert wurde. schau mal auf die alten mantelbögen von 2002 (gedruckt mitte 2001). dort findest du glaube ich unter den ehestandsfragen die frage nach der eingetragenen lebenspartnerschaft. quasie eine frage der verwaltung unter bezug auf eine ggf. kommenden gesetzlichen tatbestand. die sache ist aber im bundesrat gescheitert, leider wurde nur vergessen die druckvorlagen zum mantelbogen zu ändern. diese schönen dinge findet man leider nicht in elekt. (PDF) mantelbögen, sondern nur auf dem papier…
also, ganz von der hand zu weisen sind diese ideen nicht, nur hat die bundesregierung eingesehen, dass momentan keine chance zur durchsetzung besteht…
mfg vom
showbee