Voraussetzungen für Arbeitslosengeld

Hallo,

1997/98 habe ich meinen Wehr- bzw. Zivildienst gemacht, war danach in einer Ausbildung und studiere nun. Voraussichtlich werde ich im September 2002 fertig sein. Höchstwahrscheinlich werde ich dann auch zum 1.8. oder 1.9.2003 von der Firma übernommen, in der ich regelmäßig Praktika mache. Ist es möglich, sich in der Übergangszeit von ca. einem Jahr arbeitslos zu melden und somit Anrecht auf Arbeitslosengeld/-hilfe zu haben? Ich habe bisher ja noch keinen „echten“ Job gehabt, bei dem ich irgendwelche Steuern oder Abgaben gezahlt habe.

Danke für die Hilfe, Robert

Hallo Robert,

ein Anrecht auf Arbeitslosengeld erhälst du erst dann, wenn du eine bestimmte Zeitlang (ca. ein Jahr) in die ArblV eingezahlt hast, d.h. sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Die Dauer deines Anspruches richtet sich dann auch noch danach, wie lange du beschäftigt warst und wie alt du bist.
Ausführliche Infos findest du auch auf http://www.arbeitsamt.de

Schönen Gruß,
Christiane

Vielen Dank für die Infos und guten Start in’s Jahr 2002…