Hallo,
1997/98 habe ich meinen Wehr- bzw. Zivildienst gemacht, war danach in einer Ausbildung und studiere nun. Voraussichtlich werde ich im September 2002 fertig sein. Höchstwahrscheinlich werde ich dann auch zum 1.8. oder 1.9.2003 von der Firma übernommen, in der ich regelmäßig Praktika mache. Ist es möglich, sich in der Übergangszeit von ca. einem Jahr arbeitslos zu melden und somit Anrecht auf Arbeitslosengeld/-hilfe zu haben? Ich habe bisher ja noch keinen „echten“ Job gehabt, bei dem ich irgendwelche Steuern oder Abgaben gezahlt habe.
Danke für die Hilfe, Robert