Hallo,
angenommen der Mutterschutz von Person X beginnt Mitte Dezember. Dann würde die Berechnung der Höhe des Mutterschutzgeldes ja ab Mitte September gelten.
Im September ist X als Studentin versichert und hat einen 400€-Job. Ab Oktober ist sie bis zum Beginn des Mutterschutzes sozialversicherungspflichtig beschäftigt (~500€ monatlich).
Wie sieht es in diesem Fall aus mit der Höhe des Mutterschutzgeldes?
Danke für Antworten!
Hallo,
handelt es sich um einen befristete Arbeitsvertrag ??
wenn ja, von wann bis wann (bitte genau) läuft der und wann ist
der mutmaßliche Entbindungstag.
Sollte in diesem Falle zum Zwecke des Bezuges von Mutterschaftsgeld
„getrickst“ worden sein könnte dies auch schief gehen.
Gruß
Czauderna
Hallo,
danke für die Antwort! Nein, in diesem (fiktiven) Fall handelt es sich nicht um einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Arbeit soll nach dem Mutterschutz weiterlaufen. Zur besseren Einschätzung lege ich den Entbindungstag in diesem Fall einfach mal auf den 15.01.2009 fest.
Helfen die Angaben weiter?
Gruß,
Anna
Hallo,
bis sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag wird die
werdende Mutter arbeiten. Sie legt dann der Krankenkasse eine aktuelle
Bescheinigung über diesen Mutmaßlichen Entbindungstag vor. Die Krankenkasse errechnet das Mutterschaftsgeld - das beträgt maximal 13,00 € pro Kalendertag. Sollte das tatsächliche Netto (letzter Abrechnungszeitraum vor Beginn der Schutzfrist) höher sein, zahlt der Arbeitgeber für die Dauer der Schutzfrist, also sechs Wochen vor dem
mutmaßlichen Entbindungstag bis 8 bzw. 12 Wochen nach dem tatsächlichen
Entbindungstag die Differenz. Während der Schutzfristen ist die Mutter
beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Ab dem Entbindungstag ist auch das Baby mitversichert (im Normalfall).
Gruß
Czauderna