Voraussetzungen für EM-Rente nach Kindererziehung erst mal weiter erfüllt?

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Frau hat zwei Kinder und schon sehr lange nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt ( z.B. lebt von ALG 2, weil eins der Kinder behindert ist und sie daher nicht arbeiten gehen kann).

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt: Ein einmal erworbener Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente bleibt während der Kinderberücksichtigungszeit bestehen.

Nehmen wir an, diese Kinderberücksichtigungszeit endet im Falle der genannten Frau am ersten April (da wird ihr jüngstes Kind zehn Jahre alt). Und am ersten Juli wird sie plötzlich schwer krank (wird nie mehr arbeiten können) und stellt sofort den Antrag auf EM-Rente. Hat sie nun keinen Versicherungsschutz mehr, weil die Kinderberücksichtigungszeit vorbei ist, oder ist es so, dass ab dem Leistungsfall (Anfang Juli) fünf Jahre rückwirkend nach 36 Beitragsmonaten gesucht wird und die Kinderberücksichtigungszeit wie Beitragsmonate gezählt wird?

Danke und Grüße
SP

Hallo,

gem. § 43 Abs 4 Nr. 2 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html

iVm § 57 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__57.html

verlängert sich der Zeitraum zum Nachweis der 36 Beitragsmonate auf bis zu 15 Jahre (max. 10 Jahre Kindererziehung + 5 Jahre „normaler“ Rückrechnungszeitraum)
Maßgeblich ist dafür das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung. Ab dann wird zurückgerechnet. Eine „Lücke“ zwischen Ende der „Berücksichtigungszeit“ sowie dem Eintritt der Erwerbsminderung wirkt sich auf den grundsätzlichen Anspruch nicht aus, sondern reduziert lediglich den Zeitraum, der vor Beginn der Berücksichtigungszeit (= Geburt des ersten Kindes) noch für Beitragsmonate herangezogen werden kann.

&Tschüß
Wolfgang

Danke, das hilft mir weiter.

Ok, also sie braucht dann nur 36 Beitragsmonate in den 15 Jahren vorm Krankwerden. Und da die Frau aus dem Beispiel ja die ganze Zeit ALG 2 bezogen hat und die ARGE für Hartz4-Empfänger bis 2011 in die Rente eingezahlt hat, müssten die 36 Beitragsmonate allein dadurch schon zusammenkommen. Richtig?

Hallo,

dies ist nicht ganz so eindeutig, da es bei der Anrechnung von ALG II verschiedene Änderungen in den letzten 15 Jahren gab.
Hier müßte wahrscheinlich zuerst der Versicherungsverlauf überprüft werden - mit Hilfe eines Fachmenschen, der sich in SGB VI gut auskennt.

Ok, danke!