Hallo,
nehmen wir mal an, eine Frau hat zwei Kinder und schon sehr lange nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt ( z.B. lebt von ALG 2, weil eins der Kinder behindert ist und sie daher nicht arbeiten gehen kann).
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt: Ein einmal erworbener Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente bleibt während der Kinderberücksichtigungszeit bestehen.
Nehmen wir an, diese Kinderberücksichtigungszeit endet im Falle der genannten Frau am ersten April (da wird ihr jüngstes Kind zehn Jahre alt). Und am ersten Juli wird sie plötzlich schwer krank (wird nie mehr arbeiten können) und stellt sofort den Antrag auf EM-Rente. Hat sie nun keinen Versicherungsschutz mehr, weil die Kinderberücksichtigungszeit vorbei ist, oder ist es so, dass ab dem Leistungsfall (Anfang Juli) fünf Jahre rückwirkend nach 36 Beitragsmonaten gesucht wird und die Kinderberücksichtigungszeit wie Beitragsmonate gezählt wird?
Danke und Grüße
SP