Voraussetzungen Mahnbescheid vorliegend?

Hallo Wissende,

folgender fiktiver Sachverhalt:

Karl kauft bei Verena einen Artikel bei Ebay im Wert von 3,21 EUR. Karl zahlt bis 2 Wochen nach Auktionsende nicht. Verena erinnert an Zahlung. Karl schreibt Jaja - Geld kommt schon noch… Nach 4 Wochen ist Geld immer noch nicht da. Verena will nicht rückabwickeln und besteht auf Erfüllung. Verena schreibt Karl noch einmal und fordert umgehende Zahlung, spätestens bis zu einem konkreten Datum. Der gesamte Schriftverkehr ist dokumentiert jedoch nur per Email.

Verena möchte nun nach Fristablauf das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und fragt sich ob die Vorausetzungen vorliegen. Die Inverzugsetzung ist i.E. erfolgt, spätestens mit Ablauf der Frist gem. § 286 III BGB. Dieses Datum ist dann auch der Zeitpunkt für die Erhebung von Verzugszinsen. Ist dies korrekt?

Reicht die Inverzugsetzung per Email aus, oder sollte auf jeden Fall das Ganze noch einmal mit Einwurfeinschreiben abgesichert werden?

Danke!

Hallo !

Verena will also allen Ernstes 3,21 € (+ Nebenkosten) über ein Mahnverfahren eintreiben ?

Und das bei einem säumigen Kunden,der offensichtlich nicht zahlen kann oder will.
Wird er denn später beim vorliegenden Vollstreckungsbescheid beim Gerichtsvollzieher zahlen können/wollen ?
Wenn es dort nichts zu pfänden gibt,dann ist es „fruchtlos“ = nutzlos,aber mit Kosten verbunden,die am Ende die Forderung von lächerlichen 3,21€ weit übersteigen wird.

In gewisser Hinsicht verständlich,daß man sein Geld bekommen möchte,aber hier geht es doch wohl eher um Durchsetzung ohne Rücksicht auf Verluste,oder ?
Man will dem Zahlungspflichten zeigen,daß er so nicht davonkommt.

Am besten vergessen und den Artikel neu anbieten.

MfG
duck313

Hallo duck313,

Der Betrag von 3,21 war eine reine Methapher!

Methapher: http://de.wikipedia.org/wiki/Metapher

Nehmen wir also für dich an das der Betrag 1000,00 EUR beträgt. Hast du nun eine Antwort auf meine Fragen? Schließlich sind wir im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ und nicht im Ethikforum!

mfg

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Guten Abend,

das Mahnverfahzren ist nur zulässig bei Forderungen aus gegenseitigen Verträgen, wenn die Gegenleistung bereits erbracht ist. Man müsste also zunächst dem Käufer die Ware schicken oder Klage Zug um Zug erheben.

Ich frage mich, ob im Fall des Synallagmas nicht der Mahnbescheid zulässig ist, wenn die andere Partei vorleistungspflichtig ist. Des Weiteren frage ich mich, ob nicht bei eBay regelmäßig von einer Vorleistungspflicht des Käufers auszugehen ist. Weißt du das zufällig?

Nehmen wir also für dich an das der Betrag 1000,00 EUR
beträgt. Hast du nun eine Antwort auf meine Fragen?
Schließlich sind wir im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ und
nicht im Ethikforum!

Ja, aber der Hinweis darauf, dass das im Fall von 3,21 Euro ökonomischer Unsinn wäre, war absolut berechtigt. Eine Zahl als „Metapher“, damit muss ja nun wirklich niemanden rechnen. Ich habe das gleiche gedacht wie mein Vorredner.

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Ich kann verstehen das man bei solchen Kleinbeträgen erstmal aufschreit.
Da aufgrund der Tatsache das bei Ebay - ich weis nicht mehr genau seit wievielen Monaten - dem Verkäufer die Möglichkeit genommen wurde den Käufer negativ zu bewerten sich solche Fälle massiv häufen und die Anzahl der Spaßbieter die meinen sie können die Sache einfach aussitzen ist das für den Gelegenheitsverkäufer der durchaus Zait und Mühe investiert ärgerlich und auf Dauer nicht hinnehmbar. Hier müssen auch mal Zeichen gesetzt werden.

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Hallo,

die Frage ist, inwieweit man ein Zeichen setzt, wenn man 1 dieser (wie du sagst) zahlreichen Spaßbieter einen Mahnbescheid schicken lässt und unter Umständen noch auf hohen Kosten sitzen bleibt?

Ich denke, das größte Zeichen, das hier gesetzt werden kann, wäre: sich mit anderen zusammen tun und Ebay verlassen.

Gruß

Hallo!

Ich denke, das größte Zeichen, das hier gesetzt werden kann,
wäre: sich mit anderen zusammen tun und Ebay verlassen.

Da würde mich aber jetzt interessieren, was ebay dafür kann, wenn der Käufer nicht zahlt. Selten einen unsinnigeren Vorschlag gelesen als deinen…

Gruß
Tom

Hallo,

Da würde mich aber jetzt interessieren, was ebay dafür kann,
wenn der Käufer nicht zahlt.

Ebay hat die Möglichkeit der negativen Bewertung gestrichen. Nicht gelesen? Und Du kannst ja mal versuchen, diese Scheinkunden sperren zu lassen.

Selten einen unsinnigeren Vorschlag gelesen als deinen…

Finde ich ganz und gar nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Ich denke, das größte Zeichen, das hier gesetzt werden kann,
wäre: sich mit anderen zusammen tun und Ebay verlassen.

Hallo auch,

Ich bin der Ansicht das dies Ebay einen Sch… interessiert. Das Hauptinteresse in den letzten Monaten lag nur darin die Provision von 8% auf 9% zu erhöhen. Aber das ist wohl ein zu weites Feld…

Viel interessanter finde ich die Frage von Benvolio an Worldwidefab insbesondere dann wenn der Verkäufer in seinem Angebot auschließlich Vorkasse akzeptiert und dies zum Bestandteil des zustandekommenden Kaufvertrages erklärt und jeder Bieter dies mit Gebotsabgabe akzeptiert.

ml.