Voraussetzungen werden nicht geprüft - Wozu dann?

Liebe Wissende,

meine Anfrage ist grundsätzlicher Natur. Wenn eine Behörde festlegt, daß z.B. für die Ausgabe von Parkausweisen diverse Voraussetzungen vorliegen müssen: Muss, kann oder soll sie die Voraussetzungen dann auch überprüfen?

Beispiel: Um einen Parkausweis zu erhalten muss man in einer bestimmten Straße wohnen. Wenn nun jemand dort gemeldet ist aber tatsächlich dort nicht wohnt bekommt er trotzdem einen Ausweis (der Anschein ist ja durchaus gegeben und wir wollen ja keinen Überwachungsstaat). Auf schriftlichen Hinweis der Nachbarn, die Person wohne dort tatsächlich nicht und es handle sich um einen Verstoß gegen das Meldegesetz entgegnet die Behörde, dies wolle man nicht nachprüfen. Daß die Behörde das nicht durch Begehung der fraglichen Wohnung prüfen will ist für mich schon nachvollziehbar (Unverletzlichkeit der Wohnung, Privatsphäre, Verhältnismäßigkeit,…). Ich frage mich aber doch, wozu die Stadt Regelungen trifft, die sie nicht kontrollieren will (darf?).
Ich würde deshalb gerne grundsätzlich wissen, ob eine solche Regelung über Voraussetzungen, die nicht kontrolliert werden, überhaupt rechtlichen Bestand hat. Was bringt das denn dann?
Jeder erzählt, was er gerne hätte und die Behörde lässt sich sehenden Auges anschwindeln? Kann doch nicht sein, oder?
Abschließende Bitte: Keine Diskussion über Parkausweise oder anschwärzende Nachbarn! Ich hätte gerne eine Rechtsgrundlage für solche Verordnungen und die Pflichten/Möglichkeiten zur Überprüfung.

Vielen Dank für´s Lesen, Mitdenken und ggf. Antworten!

Tine

Grundsätzlich kann ich die Vorgehensweise der besagten Behörde nicht verstehen.
Im Regelfall sollte folgendes passieren:
Die Behörde stellt fest, das jemand unter der entsprechenden Adresse nicht mehr wohnhaft zu sein scheint (z.B. wenn Behördenpost („Knöllchen“) nicht mehr ankommt und als nicht zu ermitteln zurück kommt). Es werden „Örtliche Ermittlungen“ eingeleitet - das bedeutet, das jemand vom Ordnungsamt/der Stadtpolizei zum Wohnort geht, nachsieht ob der Name noch auf dem Klingelschild steht, Klingelt, eventuell bei den Nachbarn klingelt und nachfragt.

Wird eine Folgeadresse bekannt so wird - sofern die neue Adresse im selben Ort liegt derjenige dort angeschrieben und aufgefordert sich umzumelden. Liegt die Adresse in einem anderen Ort, so ist die dortige Behörde zuständig und bekommt den Hinweis, das die Person nun dort wohnhaft sein soll - das Anschreiben übernimmt dann diese Behörde.

Meldet sich die Person nach mehrmaliger Aufforderung nicht um, so kann dies mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wie gesagt, so sollte es laufen, weshalb die entsprechende Behörde einer Ordnungswiedrigkeit einfach so zusieht verstehe ich nicht.

Hallo

Wie gesagt, so sollte es laufen, weshalb die entsprechende
Behörde einer Ordnungswiedrigkeit einfach so zusieht verstehe
ich nicht.

Fast jede Behörde hat auch eine vorgesetzte Behörde, wo man mal nachfragen kann.

Viele Grüße