Voraussetzungen zum Bau einer Garage

Hallo!

A möchte gerne das Grundstück vom Nachbarn B kaufen. Es handelt sich um ein kleines Grunstück im Sinne eines Stellplatzes, auf dem zwei Autos hintereinander stehen könnten. A möchte dieses Grundstück gerne kaufen um dort eine Garage aufzustellen.

Problem: A weiß nicht, wo er anfangen soll, denn:

-> A weiß nicht, welchem Nachbarn dieses Grundstück genau gehört.
-> A weiß nicht, ob eine Garage auf dem Grundstück gestellt werden darf (gegebenenfalls Abstände zu beachten z. B. zum Garten des Nachbarn, Auffahrtsgröße zur Garage?)
-> A meint, schon mal gehört zu haben, dass Nachbar B eine Garage auf dem Stück setzen wollte, dies allerdings nicht durfte, da er eine zu kleine Auffahrt zur Garage gehabt hätte. Dem Nachbarn A gehört allerdings der Stellplatz davor, sodass er damit keine Probleme hätte.

In welcher Reihenfolge soll A jetzt vorgehen in Bezug auf
-> an die Eigentümerdaten kommen
-> Nachbarn anschreiben
-> gegebenenfalls Baugenehmigung vorab einholen? (Sollte auf dem Grundstück keine Garage gebaut werden dürfen, so möchte A das Grundstück auch nicht haben. Daher wäre vorab interessant, ob eine Garage überhaupt darauf gebaut werden darf).

Vielen Dank im Voraus für die Antworten :smile:

Hallo,

(Sollte auf
dem Grundstück keine Garage gebaut werden dürfen, so möchte A
das Grundstück auch nicht haben. Daher wäre vorab interessant,
ob eine Garage überhaupt darauf gebaut werden darf).

Dann nehme man sich mal eine Stunde (plus Anfahrt) Zeit und mache einen Termin bei der Bürgerberatung oder beim (Hoch-)Bauamt (kann man beim Anruf gleich fragen) und erkläre das Vorhaben, womit man schon mal eine grobe Richtung hat. Da kann man auch fragen, ob man überhaupt eine Genehmigung braucht (ist Landesrecht und hängt von einigen Sachen ab).
Vorher schon einen Blick ins Grundbuch werfen schadet sicher nicht, ist aber auch noch nicht zwingend für eine formlose Anfrage. Die Flurnummern der Nachbargrundstücke stehen ja auch auf den Unterlagen zum eigenen Grundstück meist noch mit drauf.

Cu Rene

Hallo,
wenn A ein echter Nachbar B’s ist, hat er ein berechtigtes Interesse, die Eigentümerangaben im örtlichen Katasteramt oder Grundbuchamt zu erhalten (sonst nicht!).

Damit kann A mal den B unverbindlich anschreiben und um Stellungnahme zur Absicht A’s bitten.

Was A dann kann, ist abhängig davon, was B schon mal gemacht hat oder was B möchte oder nicht möchte :wink:

So denn nicht B bereits tatsächlich schon mal eine Ablehnung erhalten hat, folgt ein Besuch beim Bauordnungsamt, ggf. Einreichen einer Bauvoranfrage und erst dann ein Kauf :wink: (übrigens sind die Kosten einer Teilungsvermessung für so ein Grundstück und der anschliessenden Gebäudeeinmessung in der Regel höher als der Grundstückswert und fast so teuer wie der Garagenkörper :wink:…das ist allerdings bundeslandabhängig unterschiedlich ).

Garagen sind in vielen Landesbauordnungen sogenannte Nebenanlagen, also „kleine“ Gebäude, die nicht zwangsläufig immer Abstandflächen brauchen oder in solchen von „echten“ Gebäuden errichtet werden dürfen, aber das ist ebenfalls Länderrecht und ggf. - insoweit es einen Bebauungsplan gibt - sogar Ortsrecht.

Ist aber alles nicht so kompliziert. Das örtliche Bauordnungsamt sollte da helfen können.

Gruß vom
Schnabel