Hallo an alle.
Wer weiss, was als „wichtiger Grund“ bei einer Änderung des Vornamens von den Behörden (hier Saarland) angesehen wird. Muss man davon lediglich eine begründete Erklärung abgeben oder muss hierfür ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Wer kann helfen?
Hallo,
Ein Vorname kann nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Die Tatsache alleine, dass der Vorname nicht mehr gefällt, stellt keinen Änderungsgrund dar. Typische Fallbeispiele für eine Vornamenänderung sind Namensverwechslungen.
Kommt ein Vorname kombiniert mit dem Nachnamen im engeren Lebensbereich des Namensträgers mehrfach vor, so rechtfertigt dies eine Namensänderung, wenn die Gefahr häufiger Verwechslungen besteht.
Zuständig für die Änderung von Vornamen sind allgemein die Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Manche amtliche Stellen lehnen eine Vornamenänderung grundsätzlich ab, auch wenn ein wichtiger Grund die Vornamenänderung rechtfertigt.
Weiterhin können Vornamen geändert werden, wenn nach der Hochzeit der Vorname der Ehefrau kombiniert mit dem Nachnamen des Mannes lächerlich wirkt, vorausgesetzt der Familienname des Mannes wird angenommen.
Andere Möglichkeit: Die Frau kann Ihren ursprünglichen Nachnamen behalten!
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Ein wichtiger Grund für eine Änderung des Vornamens liegt von, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung so wesentlich ist, das es das regelmäßig gegebene Interesse der Allgemeinheit an der Beibehaltung des bisherigen Namens deutlich überwiegt.
Das kann beispielweise der Fall sein, wenn der geführte Vorname anstößig oder lächerlich wirkt oder sich nur schwer aussprechen lässt, etwa weil er aus einer fremden Sprache stammt.
Das Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes muss der Antragsteller der Namensänderungsbehörde glaubhaft machen. Leidet der Namensträger sehr an seinem Vornamen, kann dies auch durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Gruß, Franz