Wenn mit einem Abkömmling ein Erbvertrag (Vorausvermächtnis) besteht und dieser Abkömmling später enterbt wird, wird dann beim Pflichtteil das Vermögen aus dem Erbvertrag angerechnet?
Ja, § 2307 BGB.
ml.
Wenn mit einem Abkömmling ein Erbvertrag (Vorausvermächtnis) besteht und dieser Abkömmling später enterbt wird, wird dann beim Pflichtteil das Vermögen aus dem Erbvertrag angerechnet?
Ja, § 2307 BGB.
ml.