Vorauszahlung ans Finanzamt und Alg II

Werte Mitmenschen,

gestern hat jemand einen Steuerbescheid für 2011 bekommen und soll nun, neben einer Steuernachzahlung, immer quartalsweise Vorauszahlungen ans Finanzamt machen, da derjenige minimal als Selbständiger arbeitet, aber hauptsächlich derzeit den Unterhalt durch ALGII bestreitet.

Aber er hat das Geld ja gar nicht. Bzw. muss er ja das ganze Geld, was er erwirtschaftet dem Jobcenter zur Verrechnung melden.

Oder kann er das dann mit der Vorrauszahlungsverpflichtung verrechnen, also bereinigen?

Gruß Sulamith

Guten Tag,

dieser fiktive Jemand wird sicher vor Beginn des Bewilligungszeitraumes die Anlage EKS ausgefüllt und eingereicht haben. Auf Grund derer die Einkünfte berechnet berechnet und das anzurechnende Einkommen festgesetzt wurde.

Nun haben sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert (sprich anstatt vorher 0,–€ Steuervorauszahlung jetzt XY,–€ Steuervorauszahlung). Der brave Bürger Jemand sollte also nun seinen Meldepflichten nachkommen und das Jobcenter informieren von der eingetretenen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und bittet um Neuberechnung/Aufhebung des bisherigen Bescheides gemäß § 48 SGB X.
Zum Nachlesen z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html

Damit sollte der fiktive Jemand dann wieder zurechtkommen…

Gruß
MG

Vielen Dank MG!

meinte MG: Veränderung dem Finanzamt mitteilen, statt Jobcenter?

bester Gruß Sulamith

Hallo

meinte MG: Veränderung dem Finanzamt mitteilen, statt Jobcenter?

Was hat das Finanzamt damit zu tun? Die Frage ging ja um den Bezug von ALG 2, also um das Jobcenter.
Diesem muss nun dieser veränderte Sachberhalt (mehr Ausgaben als vorher vermutet) mitgeteilt werden.

bester Gruß Sulamith

Gruß
MG