Vorauszahlung für die Fahrschule

Also Person X hat einen Führerschein angefangen und diesen Am Anfang komplett bezahlt. Nach ca. 10 Stunden musste Person X aber aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln und ist jetzt ca. 350km vom Standort der Fahrschule wohnhaft. Kann Person X den differenz betrag zurückverlangen?

Ist es aus gründen der Zumutbarkeit wegen der Entfernung möglich?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Hallo,

selbstverständlich hat man Anspruch auf Rückzahlung nicht geleisteter Leistungen!
Beim Theorieunterricht liegt der Fall i.d.R. so, dass, wenn nur ein Teil des Unterrichts in Anspruch genommen wurde auch nur ein Teilbetrag zurück erstattet wird. Dies ist aus dem Ausbildungsvertrag bzw. den Geschäftsbedingungen, die für die Fahrschüler in der Fahrschule zugänglich sind, ersichtlich.
Bei den Fahrstunden ist es so, dass auch nur die Fahrstunden abgerechnet werden dürfen, die auch geleistet wurden.
Für den Fahrschulwechsel an den neuen Wohnort braucht man von der alten Fahrschule eine Ausbildungsnachweis. Aus diesem Nachweis ist für die neue Fahrschule ersichtlich, welche Fahrstunden bereits absolviert wurden, da dies für die Pflichtstunden wichtig ist. Somit brauchen diese Stunden nicht erneut gefahren werden.
Bei einem Wohnortwechsel muss man den Führerschein am neuen Wohnort (außer man hat einen Zweitwohnsitz) auch abschließen. Der Führerschein muss bei der am dortigen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden. Alle bisher geleisteten Theorie-, Praxisstunden werden angerechnet!
Bei weiteren Fragen bitte gerne wieder melden.
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann

Hallo Hertha
Natürlich kannst du das Geld wieder zurückfordern. Außerdem ist komplett zahlen von der Fahrchule aus eh verboten anzunehmen. Max die Hälfte Vorkasse ist gesetzlich i.O. Die Fahrschule muss dies auch tun, sonst wäre der nächste Schritt ein Anwalt.

mfg
Oliver von runnersdrive.de

Hallo,

klar ist das möglich - in den AGBs steht wie du kündigen musst - in der Regel schriftlich. Normalerweise sollten dabei auch keine Kosten entstehen. Die Fahrschule ist auch verpflichtet, X eine Ausbildungsbescheinigung über Theoriestunden und evtl. gemachte Sonderfahrten auszustellen.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo Hertha,
natürlich kannst du dein nicht verbrauchtes Geld zurückverlangen. Das ist dein gutes Recht und die Pflicht der Fahrschule dein Guthaben auszuzahlen.
Gruß Pit

Hallo, Ja natürlich bezahlt Person X NUR für TATSÄCHLICH erbrachte Leistungen. Der Umzug ist ein klarer Kündigungsgrund und deshalb MUSS die fahrschule das nicht verbrauchte Geld zurückzahlen.
mfg

Hallo hertha22782,

Grundsätzlich ja, auch wenn der Grund Unzufriedenheit ist oder Du einfach mit der Ausbildung aufhörst, ist die Fahrschule verpflichtet Dir zuviel bezahltes Geld zurückzuerstatten.
Ausnahmen bestehen lediglich in der Grundgebühr dort gibt es Staffelungen entsprechend den AGB der Fahrschule(in der Regel hinten auf dem Ausbildungsvertrag).
MFG
Fahrschule

Servus Hertha,
du schreibst „der Führerschein …wurde komplett bezahlt“, ich vermute der Betrag setzt sich aus Grundgebühr, Lehrmaterial und Fahrstunden zusammen. Die Grundgebühr wird sicherlich verloren sein, das Lehrmaterial bleibt erhalten, sind noch die nicht geleisteten Fahrstunden übrig. Diese sollten auf jeden Fall zurückerstattet werden, denn hier hat die Fahrschule noch keine Leistung erbracht. Wenn Person X den Führerschein an seinem neuen Wohnort weiterführen möchte, sollte er sich von seiner Fahrschule eine Bestätigung seines Leistungsstandes und seiner Theoriestunden geben lassen. Mit etwas Glück kommt ihm die neu Fahrschule preislich etwas entgegen.

Ich hoffe es hilft dir weiter.

Viele Grüße vom Harald aus Wiesbaden

Hallo,

Kann man eine(n) Führerschein(ausbildung) komplett bezahlen, wenn man die GF-Stundenanzahl noch gar nicht kennt? Ich gehe mal davon aus, dass nach einem Kostenvoranschlag abgerechnet wurde.
Natürlich hat man Anspruch auf nicht verbrauchtes Geld.
Die Grundgebühr wird anteilig nach der AGB Staffelung zurück erstattet und der Rest, abzüglich der Leistungen die erbracht wurden.
Bitte in den AGB’s nach evtl. eigens eingebrachten Zusatzklauseln suchen, die eine Rückzahlung verhindern sollen (rechtlich nicht machbar, aber langwirig) oder eine evtl. Rückzahlung in Teilbeträgen vorsehen (dagegen ist nichts zu wollen).
Zumutbar ist es in einem solchen Falle immer, da der Fahrschüler immer und ohne Grund kündigen kann.
Doch sind Fahrschulen etwas gesäuert, wenn sowas aus Schloddrigkeit (zu doof oder zu faul) passiert. Das Geld fließt nicht auf Einzelkonten, sondern ins große Ganze…tut halt dann doppelt weh!

Gruß
M.

Hallo,
Person X hat doch einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, oder? In dem müßten auch die Kündigungsfristen stehen. Bei uns in der Gegend ist es so dass wenn jemand die Fahrschule wechselt Er ohne Grundbetrag übernommen wird wennn Er den Grundbetrag in der anderen Fahrschule schon entrichtet hat. Ansonsten gibt es in unseren Ausbildungsveträgen Fristen wielange Er schon in der Fahrschule war.
Grüße Andreas

Also Person X hat einen Führerschein angefangen und diesen Am
Anfang komplett bezahlt.

Wieso das??? Wie soll man einen Führerschein komplett bezahlen, wenn jede Fahrstunde einzeln abgerechnet wird und so ein Festpreis gar nicht möglich ist?!? Fahrschulen die einen Festpreis für den Führerschein anbieten, können nicht seriös sein! Darf ich Fragen wie hoch der Betrag war?

Nach ca. 10 Stunden musste Person X
aber aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln und ist
jetzt ca. 350km vom Standort der Fahrschule wohnhaft. Kann
Person X den differenz betrag zurückverlangen?

Das weiß ich leider nicht, bin kein Rechtsanwalt. Diese Frage vielleicht im Forum stellen.

Ist es aus gründen der Zumutbarkeit wegen der Entfernung
möglich?

Was soll möglich sein? Die Fahrschule wechseln kann man immer, erst Recht wenn man umzieht. Und in diese Fahrschule wäre ich erst gar nicht gegangen, wenn man das mit dem Festpreis hört.

Gruß

So genau weiss ich auch leider nicht,aber logisch denken-ja , nur Grundgebühren und schon gefahrte Stunden kriegt diese Person nicht.

  1. Rückseite des Ausbildungsvertrages enthält im Normalfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter anderem auch die Kündigungsmöglichkeiten.
  2. Niemand kann einen Führerschein im Voraus bezahlen, da keine Fahrschule oder Fahrlehrer die tatsächlichen Kosten vorab ermitteln kann.
  3. Ist eine Zahlung vorab als Ausbildungsabschlag erfolgt, kann jederzeit eine Zwischenabrechnung mit Leistungsnachweis gefordert werden. Die Schlußabrechnung muß jede Fahrschule für jeden Kunden im Rahmen eines Ausbildungsnachweises durchführen.
  4. Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich, Jede Fahrschule am neuen Standort wird bei einem Wechsel behilflich sein ( Antrag beim TÜV etc.)
  5. Welche Kosten die bisherige Fahrschule für einen Wechsel erhebt ist abhängig vom Ausbildungsvertrag, den jeder Fahrschüler bei der Anmeldung bei einer Fahrschule unterschreibt.

Gruß und viel Erfolg

Heinz

Erstmal vielen Dank für die super Antworten.

Verfällt das Geld auch nicht? Vorausgezahlt wurden 1200 Euro Das war von der Fahrschule eine grobe Schätzung, die Prüfungsgebühr zur Theorie wurden extra gezahlt. Im Jahr 2007

Hallo Hertha22782,
die Leistung wurde nicht in Anspruch genommen, wann Vorauszahlungen verfallen können müsstest Du mit einem Juristen klären. Hast Du oder X ein Problem mit der alten Fahrschule?? Wann war denn die theorethische Prüfung? Ist der Antrag auf Fahrerlaubnis nicht schon abgelaufen und muss neu beantragt werden??. Viele Fragen und Details die besser in einem persönlichem Gespräch mit einem Fahrlehrer vor Ort geklärt werden könne.
In welchem Plz Gebiet bist Du? Vielleicht kenn ich jemanden Vor Ort.

Gruß

Heinz

Fahrschule muss Vorauszahlung nach Abzug der entstandenen Kosten zurückzahlen

Hallo zusammen.

Habe grade diesen Thread gefunden und habe dazu eine Frage in meinem Fall.
Ich habe vor 9 Jahren einen Führerschein der Klasse A1 angefangen und diesen zu beginn mit rund 1500DM vorausgezahlt. Ich habe nur ca. 3 Fahrstunden genommen und bin dann ebenfalls knapp 50 KM weit weggezogen. Da ich Schüler zu der Zeit war, war es mir Finanziell nicht möglich die Distanz immer wieder zurückzulegen um den Führerschein zu beenden. Gekündigt habe ich leider auch nicht. Vor ca. einem Jahr sprach ich mit dem Fahrschulbesitzer und er meinte da könnte man nichts machen, das Geld gibt es nicht zurück und die rechstlichen Fahrstunden wären auch nicht mehr machbar, da es mehr als 6 Monate zurück liegt. Kann ich da in irgendeiner Weise gegen vorgehen?

Ich möchte mich bei euch für eure Hilfe schonmal im voraus bedanken, keine sorge, das Danke vordere ich auch nicht zurück ^^

Ja Person X kann die noch nicht erbrachten Leistungen zurückverlangen. Falls Fahrschule SChwierigkeiten macht Meldung an die Zulassungstelle.