Wäre es theoretisch und praktisch möglich den Unterhalt für ein Kind bis zur Volljährigkeit im Voraus zu bezahlen(z.B. für einen Zeitraum von 12 Jahren)?
Moin, Seth,
Wäre es theoretisch und praktisch möglich den Unterhalt für
ein Kind bis zur Volljährigkeit im Voraus zu bezahlen(z.B.
für einen Zeitraum von 12 Jahren)?
möglich jederzeit, aber unsinnig. Wenn das Kind - es darf auch sein gesetzlicher Vertreter sein - das Geld morgen in der Spielbank auf den Kopf haut, ist der Unterhaltspflichtige übermorgen immer noch unterhaltspflichtig. Im Rahmen seiner Möglichkeiten natürlich, das heißt bis runter zum Selbstbehalt.
Gruß Ralf
Aha - und ließe sich nicht durch eine Vereinbarung ausschließen, das bis zur Volljährigkeit weitere Anbsprüche geltend gemacht werden? Also - könnte man eine solche Zahlung nicht als Abfindung zahlen? Mit Einverständnis der Sorgeberechtigten z.B. auf ein Anderkonto oder das Konto des Jugendamtes, welches dann eine gleichbleibende Summe auszahlt?
Hi,
der Unterhalt richtet sich doch auch nach dem Einkommen, bleibt das die nächsten 12 Jahre gleich?
Bleiben denn die gesetzlichen Unterhaltssätze 12 Jahre gleich?
Gruß
Schmidti
Hi,
Aha - und ließe sich nicht durch eine Vereinbarung
ausschließen, das bis zur Volljährigkeit weitere Anbsprüche
geltend gemacht werden?
da kann man abschließen, was immer man mag, die Unterhaltspflicht bleibt bestehen.
Also - könnte man eine solche Zahlung
nicht als Abfindung zahlen?
Das hatten wir doch schon.
Mit Einverständnis der Sorgeberechtigten z.B. auf ein Anderkonto
Und wer bezahlt den Treuhänder? Was, wenn der Treuhänder seine Pflichten vergisst? Dann sucht das Sozialamt nach dem Unterhaltspflichtigen.
oder das Konto des
Jugendamtes, welches dann eine gleichbleibende Summe auszahlt?
Man kann beim Jugendamt nachfragen, mehr als auslachen können sie den Fragesteller nicht.
Gruß Ralf