Vorauszahlung / teilweise USt pflichtige Rechnung

Hallo,

Umfeld:

Nehmen wir an, es gäbe einen Lettershop LS (kein Kleinunternehmer).
Er versendet Briefe mit Absender der Kunden und im Aufrag der Kunden.
Das vorgelegte Porto ist dann ein durchlaufender Posten und bleibt mehrwertsteuerfrei;
auf die Arbeitsleistung kommt die übliche MwSt.

Die eigentliche Frage:
Wenn der LS jetzt einen größeren Auftrag annimmt und vom Kunden eine Vorauszahlung möchte und dem Kunden für die Vorauszahlung eine Rechnung schreibt: Wie ist die zu gestalten?
Problem: Die genauen Kosten für Porto und Arbeitsleistung stehen zu diesem Zeitpunkt nicht exakt fest.
Die vom Kunden angekündigte Menge stimmt selten.
Man weiß also nicht, ob die Vorauszahlung nur das mehrwertsteuerfreie Porto abdeckt, oder auch zum Teil die MwSt-pflichtige Arbeitsleistung.

Gruß JoKu

Abschlagszahlung Umsatzsteuer
Hi,

Bei Anzahlungen, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 a S. 4 die Umsatzsteuer bereits mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung.
Die Zusammensetzung ist dafür griffweise zu schätzen (aus alten Erfahrungswerten) und dann später bei der Abrechnung auszugleichen.

Schöne Grüße
C

Die Zusammensetzung ist dafür griffweise zu schätzen

muss das dann auch so auf die Rechnung für die Vorauszahlung?

konstruiertes Beispiel:
Geschätze Portokosten von 2.500€,
geschätzte Arbeitsleistung 800€
Anzahlung 2.700€

Könnte man dann festlegen, dass 2500€ der Voraustzahlung zunächst für das Porto gelten sollen und nur 200€ für die Arbeitsleistung?
Es entspricht ja auch der Realität, dass zunächst das Porto zu begleichen ist.

LG JoKu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ich habe da keine Bedenken (aber ich mache Umsatzsteuer nur nebenbei).

Jedes Finanzamt hat eine Stelle mit Umsatzsteuersonderprüfern, die auch solche allgemeinen Fragen beantworten und die beißen nicht :wink:

Schöne Grüße
C.