Hallo zusammen,
was ist von einer Forderung des FA auf Einkommenssteuer-Vorauszahlung zu halten, die nur durch Kapitalerträge aus dem Vorjahr begründet ist, welche nur teilweise bei einer ausländischen Bank angefallen sind, und somit nur teilweise nicht von der Abgeltungssteuer erfasst worden sind? Zudem, wenn der größte Teil der Kapitalerträge auch noch aus Kursgewinnen besteht, welche ja keine regelmäßig wiederkehrende Einkommensquelle sind, sondern mehr als einmalig zu betrachten sind?
Abgesehen davon kenne ich andere Fälle, wo durch Einkünfte, die keinem Vorabzug unterliegen, wie solchen aus Gewerbebetrieb (PV-Anlage), selbständiger Tätigkeit und ebenfalls (geringeren) Kapitalerträgen bei einer ausländischen Bank keine Forderung auf Vorauszahlung begründet wurde. Das ist eine Ungleichbehandlung!
Viele Grüße