Hallo
die Est wurde nicht abgegeben. Ein Schätzbescheid kam mit einer viel niedrigeren Nachzahlung als sich tatsächlich ergeben würde.
Danach kam ein Schreiben Vorbehalt d. Nachprüfung wird aufgehoben.
Ist der Stpfl. verpflichtet noch die Est abzugeben oder befreit die Aufhebung des VdN von der Abgabe? Hat jemand genauerer § hierzu?
Vielen Dank und LG