Vorbehalt d. Nachprf. aufgehoben nach Nichtabgabe

Hallo
die Est wurde nicht abgegeben. Ein Schätzbescheid kam mit einer viel niedrigeren Nachzahlung als sich tatsächlich ergeben würde.

Danach kam ein Schreiben Vorbehalt d. Nachprüfung wird aufgehoben.

Ist der Stpfl. verpflichtet noch die Est abzugeben oder befreit die Aufhebung des VdN von der Abgabe? Hat jemand genauerer § hierzu?

Vielen Dank und LG

Hallo,

eine Schätzung entbindet nicht von der Erklärungspflicht. Im Gegenteil, die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung wirkt wie eine Steuerhinterziehung.

Gruß
Lawrence

Hallo
das die Schätzung nicht von der Abgabe befreit ist mir bekannt…aber was ist denn dann wenn der VdN aufgehoben wird? Was verändert sich hierdurch?

Nichts. Die Verpflichtung zur Abgabe bleibt bestehen.
Das FA kann trotz der Aufhebung des VdN aufgrund § 173 AO jederzeit nach oben ändern, nur steuermindernde Tatsachen können nur noch sehr begrenzt berücksichtigt werden.

Im Übrigen ist der vorher gegebene Hinweis nicht zu vernachlässigen-die Hinnahme der zu niedrigen Schätzung = Steuerhinterziehung.

Der Bescheid wird, sofern kein Einspruch eingelegt wird, bestandskräftig. Das heißt er kann nur noch begrenzt geändert werden.

Grob gesagt ist das so, dass wenn die Steuererklärung abgegeben wird, die zu einer niedrigeren Steuer führt wie in der Schätzung, der Bescheid nicht mehr geändert werden kann. Wenn die Steuererklärung abgegeben und führt zu einer höheren Steuer wie die Schätzung, kann eine geänderter Bescheid ergehen.

Gruß

Jörg