Hallo Zusammen,
welches Finanzamt erlässt im Falle einer abweichenden Betriebsstätte den Vorbehalt der Nachprüfung.
Beispiel:
Adrean A. hat Wohnsitz in Ludwigshafen (FA Ludwigshafen) und Betrieb in Kaiserlautern (gibt Umsatzsteuererklärung etc bei FA Kaiserslautern ab und FA Kaiserslautern senden FA Ludwigshafen dann für Steuerfestsetzung die gesonderte Feststellung). Welches Finanzamt erlässt nun den Vorbehalt. Das FA Kaiserslautern oder das FA Ludwigshafen?
Habe einen Steuerbescheid vor mir liegen bzw. die gesonderte Feststellung der Betriebsstätte ohne Vorbehalt, der des FA das mich privat veranlagt und das die Steuern festsetz steht noch aus.
Danke für die Hilfe.
JS