Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben

Hallo,

ich wollte allgemein erfragen - kann ein Becheid, auf welchem steht „der Vorbehalt der Nachprüfung wird aufgehoben.“ nochmals geändert werden??

Die Einspruchsfrist von 4 Wochen ist jedoch abgelaufen.

Sollte dies noch anders möglich sein - könnt ihr die gesetzliche Grundlage benennen…

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Moin,

Die Einspruchsfrist von 4 Wochen ist jedoch abgelaufen.

=> genauer: 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ist die Frist. Und die ist auch um?

Hier bestünde ggf. die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Wäre zu prüfen.

§ 110 AO

Sollte dies noch anders möglich sein - könnt ihr die
gesetzliche Grundlage benennen…

=> Wahrscheinlich nicht, sofern nicht eine der anderen Korrekturvorschriften greift

§§ 129 AO ff/ §§ 164 AO ff

Hier würde es Sinn machen, wenn man mehr Details kennt oder nähere Umstände. Dann wären wir aber im Bereich FAQ1129.

Vielleicht doch mal einen Steuerberater aufsuchen?

Schöne Grüße
e

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mir geht es drum, dass die eben nicht mehr ran kommen. Aber scheinbar kann man wirklich über den §§ 129 AO ff/ §§ 164 AO ff wieder rein…

Die hatten einen Außenprüfung abgeschlossen und nun einen Fehler von sich selbst bemerkt. Sie schreiben nun, dass Sie aufgrund des § 129 AO dies korrigieren wollen.

Es handelt sich um das Jahr 2004. Der letzte Bescheid ist vom 27.1.2009. Können die da ran???

Es handelt sich um das Jahr 2004. Der letzte Bescheid ist vom
27.1.2009. Können die da ran???

=> Ja, da die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Und darauf kommt es bei den Korrekturvorschriften an und nicht darauf, wann der Bescheid erlassen wurde. Die Festsetzungsfrist hat nichts mit der Einspruchsfrist zu tun.

http://www.steuerlinks.de/gesetz/ao/par129.html
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/aeao/abs99.html