Mir geht es drum, dass die eben nicht mehr ran kommen. Aber scheinbar kann man wirklich über den §§ 129 AO ff/ §§ 164 AO ff wieder rein…
Die hatten einen Außenprüfung abgeschlossen und nun einen Fehler von sich selbst bemerkt. Sie schreiben nun, dass Sie aufgrund des § 129 AO dies korrigieren wollen.
Es handelt sich um das Jahr 2004. Der letzte Bescheid ist vom 27.1.2009. Können die da ran???
Es handelt sich um das Jahr 2004. Der letzte Bescheid ist vom
27.1.2009. Können die da ran???
=> Ja, da die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Und darauf kommt es bei den Korrekturvorschriften an und nicht darauf, wann der Bescheid erlassen wurde. Die Festsetzungsfrist hat nichts mit der Einspruchsfrist zu tun.