Hallo,
Person A erhielt von 2000-2004 Bafög, die letzten 2 Semester unter Vorbehalt. 2007 kam dann der endgültige Bescheid, dass Person A zuviel Bafög erhielt und nun erstatten müsse. Dieser Betrag von ca. 3000 Euro könnte man diesen in der Steuererklärung 2007 angeben als Aufwand/Ausgabe? Wenn ja wo und wenn nein, warum nicht?
Grüße und Danke.
Sonnenschein