Hallo!
Einer meiner Mitbewerber schreibt immer wieder den folgenden oder einen ähnlichen Satz in seine Auktionen:
Wir behalten uns vor, die Auktion vorzeitig zu beenden, da der Artikel auch in unserer Ausstellung bei uns vor Ort erworben werden kann und ggf. am Ende der Auktion nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Auktionen werden dann auch regelmäßig vorzeitig abgebrochen.
Was haltet ihr davon?
Grüße
Andreas
Ich rechne immer damit, dass es sich jemand anders überlegen könnte. Deshalb, wenn ich einen Artikel unbedingt haben will und es ist noch kein Gebot drauf, biete ich sofort.
Hallo!
Wozu? Ich biete auch sofort, nützt aber nichts.
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
Wozu? Ich biete auch sofort, nützt aber nichts.
grundsätzlich ist man bei vorzeitiger Beendigung der Auktion genau so Höchstbietender wie bei einem regulären Ende, mit allen Konsequenzen für Käufer und Verkäufer.
Wie das allerdings im Zusammenspiel mit diesem Vorbehalt zu bewerten ist (vereinbartes Rücktrittsrecht?), solltest du dir vielleicht lieber bei den Allgemeinen Rechtsfragen aufdröseln lassen.
Gegenüber eBay verstößt der Verkäufer vermutlich gegen die AGB/Grundsätze (http://pages.ebay.de/help/policies/selling-practices…); vielleicht könnte man ihm so beikommen.
Andreas
hallo
sowas habe ich noch nicht gelesen würde aber sollte ich auf eine auktion mit diesem vermerk treffen nicht bieten.
würde auf beobachten gehen und sollte die auktion bis zum schluß bestehen kann ich mir immer noch überlegen ob ich bieten will oder nicht
gruß corsalady
Hallo Andreas
Das hat schon ein deutliches „Gschmäckle“.
Im günstigsten Fall werden die Artikel tatsächlich am Standort verkauft, aber wie wird das Höchstgebot ermittelt ?
Du solltest erwägen, diesen Verkäufer bei ebay zu melden.
Gruß
Rochus