Hallo,
ich habe eine Bürgschaft für eine Firma übernommen, die in die Insolvenz gegangen ist. Nach der Bürgschaftsübernahme aber vor der Insolvenz habe ich meiner Frau eine Immobilie als Vorbehaltseigentum übertragen, ansonsten haben wir den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kann die Immobilie von der Bank, bei der ich die Bürgschaft abgegeben habe, zur Deckung der Bürgschaft herangezogen werden?
Vielen Dank für alle kommenden Antworten.