Vorbehaltseigentum Eheleute Bürgschaft

Hallo,

ich habe eine Bürgschaft für eine Firma übernommen, die in die Insolvenz gegangen ist. Nach der Bürgschaftsübernahme aber vor der Insolvenz habe ich meiner Frau eine Immobilie als Vorbehaltseigentum übertragen, ansonsten haben wir den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kann die Immobilie von der Bank, bei der ich die Bürgschaft abgegeben habe, zur Deckung der Bürgschaft herangezogen werden?

Vielen Dank für alle kommenden Antworten.

Hallo,

ich fürchte „ja“, denn die Bank wird behaupten, dass die Immobilie der Frau übertragen wurde, um die Bürgschaftsinanspruchnahme (teilweise) ins Leere laufen zu lassen und dann müsste bewiesen werden, dass zum Zeitpunkt der Übertragung der Immo auf die Ehefrau die Bürgschaftsinanspruchsnahme noch nicht absehbar war, was vermutlich nicht zu beweisen wäre.

Schönen Tag noch.

Vielen Dank, ich befürchte, dass du recht hast.