hallo.
folgende situation:
fahrzeug A steht am rand einer bundesstraße (innerorts) und blinkt rechts. der fahrer ist nicht da. nehmen wir mal an, er hat schnell irgendwas zu erledigen und war zu faul, einen vernünftigen parkplatz zu suchen.
fahrzeug B fährt nun in dieselbe richtung und möchte an fahrzeug A vorbeifahren. dumm nur, daß sich auf derselben höhe eine abbiegespur befindet, gekennzeichnet durch die üblichen durchgehenden linien.
nun darf fahrzeug B ja diese linien nicht überfahren. anders kommt es aber nicht an fahrzeug A vorbei.
wie verhält sich der fahrer von fahrzeug B in dem fall rechtlich korrekt?
darf fahrer A überhaupt so „parken“?
gruß
michael
Hallo Michael,
darf fahrer A überhaupt so „parken“?
Nein, darf er natürlich nicht. Es müssen mindestens 3 Meter abstand zu durchgezogenen Linien vorhanden sein.
Ich hab eine ähnliche Frage mal meinem Fahrlehrer gestellt.
Er hat gemeint, dass durchgezogene Linien im normalen Verkehrsfluss nicht überfahren werden dürfen. Da Fahrer A aber so falsch parkt, dass er den normalen Verkehrsfluss stört darf Fahrer B dran vorbeifahren - solang er natürlich keinen dabei gefährdet und sich vorher durch alle nötigen Blicke absichert.
gruß, das Äffchen
Fahrlehrerverkehrsrecht
darf fahrer A überhaupt so „parken“?
Nein, darf er natürlich nicht. Es müssen mindestens 3 Meter
abstand zu durchgezogenen Linien vorhanden sein.
Und auch nur, wenn es keine Vorfahrtsstraße ist, siehe Erläuterungen zu Zeichen 306 in der Anlage 3 StVO:
„Fahrzeugführer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.“
(http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage3.html)
Ich hab eine ähnliche Frage mal meinem Fahrlehrer gestellt.
Und dass Fahrlehrer immer rechtlich korrekt antworten, ist ja allgemein bekannt.
Gruß
Paul
Allerdings spricht der TE ausdrücklich von „innerorts“.
Grüße, BB
hallo,
rechtlich korrekt heist warten bis der führer des haltenden kfz zurück ist.
hauptmann