Vorbeifahren oder rechts überholen ?

Hallo Leute!

In der Regel ist ja rechts überholen nicht erlaubt, aber wie verhält sich das in folgender Situation:

Angenommen, man fährt auf einer 3 spurigen Autobahn. Rechter streifen ist
frei, dort fährt derjenige ca. mit 130, irgenwo in 1 km Entfernung kommt mal ein LKW.
Auf der Mittelspur fahren vereinzelt Fahrzeuge dementsprechend etwas schneller, ganz links ist ziemlich viel Verkehr, der noch schneller ist.
Verkehrsbedingt müssen dann die Fahrzeuge auf dermittleren Fahrspur und links stark abbremsen und sind somit langsamer wie das Fahrzeug ganz rechts. Muß derjenige rechts dann ebenfalls abbremsen, obwohl die Fahrbahn frei ist ?

Wie verhält sich das ? Wie sieht das die STVO?

Danke für die Antwort!

Markus

Hi,

ich habe mal gelernt, Rechts vorbeifahren gilt nur wenn max. 80km/h und max 10 km/h schneller als auf der linken Spur. Alles andere wird wohl als recht überholen ausgelegt.
(fahrschule 95)

Aber ich denke, daß es in dem Fall vielleicht auch auf den Einzelfall ankommt…
könnten doch auch welche auf Deine Spur ausweichen wollen?

Gruß

Winni

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Das würde aber auch schon bedeuten, dass man ganz rechts auf der Autobahn nur 80kmh fahren könnte, dürfte, sollte…??

Diese Situation ist sehr häufig…, da sich kein Schwein an das Rechtsfahrgebot hält… Man könnte fast meine die rechte Spur sei nur für Brummies.

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Hi!

Ich definiere überholen: ausscheren, beschleunigen, vorbeifahren, einscheren.
In der von Dir beschriebenen Situation fehlen zwei der vier Merkmale: beschleunigen und einscheren.
Daher kann es sich nicht um einen Überholvorgang handeln.
Ferner würde ein grundloses Abbremsen den nachfolgenden Verkehr nur unnötig gefährden.
Es empfiehlt sich in dieser Situation, welche man sehr häufig erlebt, da ja immer wieder auf die linke Spur gewechselt und somit die links fahrenden zum Bremsen veranlasst werden, auch auf den rechten Spuren das Gas wegzunehmen, schließlich könnte die Ursache für die Bremsung auf der linken Spur auch ein Stau sein. Eine parallele Vollbremsung halte ich jedoch nicht für geboten.

Viele Fahrer wechseln ja auch bei einer starken Bremsung der Vordermänner auf der linken Spur nach rechts, gehen vom Gas und rollen vorbei, um eine Bremsung zu vermeiden. Nach links schert man dann wieder zwischen denjenigen Fahrzeugen ein, die man auch zuvor hinter und vor sich hatte.
Auf Dauer spart einem das hunderte von Euros für Bremsbeläge…

Grüße,

Mathias

Hallo

ich habe mal gelernt, Rechts vorbeifahren gilt nur wenn max.
80km/h und max 10 km/h schneller als auf der linken Spur.
Alles andere wird wohl als recht überholen ausgelegt.
(fahrschule 95)

Ich meine es sind 80km/h und max 20km/h, kann das mal jemand klären (nagut, ist kein grosser Unterschied :smile: )?
(Fahrschule 92 :smile: ).

Achja, überholen = vorbeifahren; beschleunigen und ausscheren sind nicht nötig, damit es als Überholvorgang gilt.

Zusätzlich glaube ich noch, das diese Situation keine Vollbremsung erfordert, sogar gefährlich ist. Frühzeitig vom Gas und evtl. leicht bremsen, mehr nicht.

Gruß, DW.

Hi,

meiner Meinung nach sind die bestehenden Verkehrsregeln nicht geeignet, dafür eine praktisch sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Ich selbst fahre ziemlich oft nach rechts, um ausrollen zu lassen, wohlgemerkt bin ich dabei schneller als links.
Dass ich dann, sobald ich an „meinem“ Hindernis angekommen bin, wenn es passt, wieder links einschere, ungeachtet dessen, wer vorher vor oder hinter mir war, ist wohl klar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dafür belangt werden könnte.
Gruss

Ich selbst fahre ziemlich oft nach rechts, um ausrollen zu
lassen, wohlgemerkt bin ich dabei schneller als links.
Dass ich dann, sobald ich an „meinem“ Hindernis angekommen
bin, wenn es passt, wieder links einschere, ungeachtet dessen,
wer vorher vor oder hinter mir war, ist wohl klar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dafür belangt werden
könnte.

Doch, das ist Rechts überholen!
Nur im langsamen Kolonnenverkehr oder auf Beschleunigungsstreifen darfst du rechts schneller fahren als der Links von dir.

Genau darum geht es ! Ich sehe das auch nicht ein. Immerhin verhalten sich die anderen Verkehrsteilnehmer ja falsch, weil sich keiner an das Rechtsfahrgebot hält. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das dass belangt werden kann. Aber wer weiss schon ?

Gruß

Markus

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Ich kann mir auch
nicht vorstellen, das dass belangt werden kann. Aber wer weiss
schon ?

Und ob das belangt werden kann, ich schrieb’s doch einen Beitrag unter deinem:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Sogar bei der Fahrschultheorie gibt’s ein Bildchen wo man diese Situation sieht und man folgerichtig ankreuzen muss, dass man ihm (Autofahrer links von dir der langsamer ist) nicht vorbei fahren darf.

Hi!

Ich definiere überholen: ausscheren, beschleunigen,
vorbeifahren, einscheren.
In der von Dir beschriebenen Situation fehlen zwei der vier
Merkmale: beschleunigen und einscheren.
Daher kann es sich nicht um einen Überholvorgang handeln.

Es geht auch nicht darum, wer was wie definiert. Es ist halt nicht erlaubt, rechts schneller zu fahren als links.

Ferner würde ein grundloses Abbremsen den nachfolgenden
Verkehr nur unnötig gefährden.
Es empfiehlt sich in dieser Situation, welche man sehr häufig
erlebt, da ja immer wieder auf die linke Spur gewechselt und
somit die links fahrenden zum Bremsen veranlasst werden, auch
auf den rechten Spuren das Gas wegzunehmen, schließlich könnte
die Ursache für die Bremsung auf der linken Spur auch ein Stau
sein. Eine parallele Vollbremsung halte ich jedoch nicht für
geboten.

Viele Fahrer wechseln ja auch bei einer starken Bremsung der
Vordermänner auf der linken Spur nach rechts, gehen vom Gas
und rollen vorbei, um eine Bremsung zu vermeiden. Nach links
schert man dann wieder zwischen denjenigen Fahrzeugen ein, die
man auch zuvor hinter und vor sich hatte.
Auf Dauer spart einem das hunderte von Euros für
Bremsbeläge…

Grüße,

Mathias

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Hi!

Ich definiere überholen: ausscheren, beschleunigen,
vorbeifahren, einscheren.
In der von Dir beschriebenen Situation fehlen zwei der vier
Merkmale: beschleunigen und einscheren.
Daher kann es sich nicht um einen Überholvorgang handeln.

Es geht auch nicht darum, wer was wie definiert. Es ist halt
nicht erlaubt, rechts schneller zu fahren als links.

Das stimmt so nicht. Bis 80 Km/h im Kolonnenverkehr geht das. Und hier beginnt eine Grauzone, die man ausnutzen kann.

Ich empfehle eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Thema.
Ferner sollte man sich von schwarz-weissen Dogmen in der Juristerei verabschieden. Auch ich als Nichtjurist habe mittlerweile die Dehnbarkeit des Systems erkannt.

Grüße,

Mathias

Hi,

meiner Meinung nach sind die bestehenden Verkehrsregeln nicht
geeignet, dafür eine praktisch sinnvolle Entscheidung zu
treffen.
Ich selbst fahre ziemlich oft nach rechts, um ausrollen zu
lassen, wohlgemerkt bin ich dabei schneller als links.

Das ist die Praxis. Ich sag nur Rechtsfahrgebot, was ja auch für die „anderen“ gilt…

Dass ich dann, sobald ich an „meinem“ Hindernis angekommen
bin, wenn es passt, wieder links einschere, ungeachtet dessen,
wer vorher vor oder hinter mir war, ist wohl klar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dafür belangt werden
könnte.

Somit ist das Rechtsüberholen, was mit 50€ und *** in Flens „belohnt“ wird. Kein Kolonnenverkehr bis 60km/h, auch kein Rechtsüberholen.

Aber so wieDu oben beschriebst habe ich es auf der A3 nach Passau gemahct (zum Toyota-Oldie-Treffen unterwegs gewesen). Ein Benz aus LU (ja, bei mir aus der Nähe) versuchte micht von der rechten Spur abzudrängen und zum Bremsen zu zwingen, als ich es rechts ausrollen lassen wollte, weil wegen einem Lkw ALLES links fuhr. Ich hätte es knallen lassen, aber seine Frau und die Kinder fingen dann im Auto an zu schreien und er zog wieder nach links.

Ist doch schön, wenn jeder Pkw-Fahrer auch gleich Selbstjustiz ausübt, oder ? Da ich aber meinen 21J alten Toyota hatte, hätte ich es echt drauf ankommen lassen, daß es batscht.

gruß

dennis

Tag auch!

Zunächst einmal gilt in unserem Land das „Rechtsfahrgebot“. Demnach hat man nur auf eine Spur links neben sich zu wechseln um ein langsameres Fahrzeug vor sich (zügig!) zu überholen und dann wieder rechts einzuscheren.
Leider wird der rechte Fahrstreifen von PKW-Fahrern immer mehr ignoriert und der mittlere bzw. linke benutzt, egal ob rechts frei ist oder nicht. Aber nochmals: diese Fahrstreifen sind nicht zum „Cruisen“ gedacht sondern nur um zu überholen!
Um auf das Problem zu kommen denke ich das es kein Problem ist wenn Du mit angepasster Geschwindigkeit rechts vorbei fährst, also nur ein paar wenige km/h schneller bist. Denke immer daran wieviele heute auf der Bahn schlafen und nicht damit rechnen das sich ihnen ein Fahrzeug von hinten rechts nähert.
Auch ich nutze den rechten Fahrstreifen bewußt, so komme ich besser vorwärts als auf den anderen.

MFG

Alex