hallo ihr lieben,
ein bekannter ist selbständig und er möchte das jemnand die Buchhaltung und die dazugehörnde Auufgaben für den Steuerberater übernimmt und dem entsprechend vorbereiten tuet. Nun meine frage gibt es empfehlenswerte programme, die als anfänger die sache vielleicht auch etwas leichter machen könnte ?
danke für jeden tipp,
viele grüße n_k_234
Servus,
ja: Empfehlenswert ist, im ersten Ausbildungsjahr mit allen verfügbaren Mitteln zu „glänzen“. Dann gibts für Abiturienten manchmal eine Verkürzung auf zwei Jahre.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
wenn jemand überhaupt keine Ahnung von Buchhaltung und simplem Steuerrecht hat, sollte der Selbständige diese Person wirklich nicht auswählen, um derart schwierige Geschäfte zu bewältigen.
Falls da wirklich ein enormer Wille zum Lernen besteht, gibt’s ja Lehrbücher und auch Kurse.
Gruß Heinz
hallo heinz,
du hast recht. mann sollte schon ahnung haben das hat der jenige auch.
nun habe ich gehört, dass es beim steuerberater sehr teuer wird, dies alles buchen zu lassen, da jeder buchungsvorgang berechnet wird.
ist es realistisch dies nun selbst entsprechend vorzubereiten, um dem steuerberater die arbeit zu sparen? wenn ja, gibt es empfehlenswerte programme, die ihm als anfänger die sache vielleicht auch etwas leichter machen?
danke nochmals 
lg n_k_2304
Laufende Buchhaltung erstellen
Servus,
das „Vorbereiten“ ist in diesem Fall die Erfassung aller laufenden Geschäftsvorfälle, sprich: Die Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung.
Dazu muss man allermindestens FiBu-Kenntnisse und USt-Kenntnisse haben und, falls Mitarbeiter beschäftigt werden, mit der Bruttolohnverbuchung selbst erstellter oder vom Lohnbüro vorgelegter Monatsabrechnungen klarkommen.
Das entspricht Ausbildungsinhalten von Steuerfachangestellten.
Eine Steuerkanzlei wird übergebene FiBu-Daten nur zur weiteren Bearbeitung annehmen, wenn sie von einem qualifizierten Mitarbeiter erstellt sind. Sonst ist es leichter, das Zeugs vom Mandanten irgendwo abzuspeichern und selber neu zu buchen.
Selbst bei ganz einfachen Überschussrechnungen für irgendwelche Freelancer ist das, was da von den Mandanten reinkommt, in den allermeisten Fällen zwar gut gemeint, aber für das Steuerbüro wertlos, und führt bloß zu großer Enttäuschung bei den Mandanten, die sich doch so viel Mühe gemacht haben, und das Honorar wird dann trotzdem nicht billiger.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
die teuersten Buchhaltungen sind in der Regel die, die ein Anfänger dem Steuerberater entsprechend „vorbereitet“ hat, weil der Steuerberater diese vorbereitete Buchhaltung nicht nur überprüfen muss, sondern höchstwahrscheinlich sie verwerfen und neu aufbauen muss.
Ist für den Steuerberater also doppelte und dreifache Arbeit.
Die betreffende Person sollte einen Steuerberater aufsuchen und sich nach den Preisen erkundigen.
Wenns an 50-100 € monatlich für eine korrekte Buchhaltung scheitern sollte, dann hat die Selbständigkeit sowieso keine Zukunft.
Gruß
Lawrence
Hallo,
LOL
Du warst schneller!!
Gruß
Lawrence
Hallo,
die anderen Antworten nehmen es vorweg, es ist schon von daher sinnlos, selbst Buchungen vorzunehmen, um sie dem Steuerberater „hinzulegen“, um Kosten zu sparen; das wird kein Steuerberater machen, weil er für seine Arbeit haftet.
Nur die Bilanz machen will keiner, der Steuerberater muß ja auch sein Geschäft führen.
Liegt aber der Jahresgewinn unter 50.000, Umsatz unter 500.000, kein Handelsregistereintrag und keine riesigen Inventarvermögen, dann ist der Unternehmer von der Verpflichtung einer Bilanz befreit.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/untern…
ich lese hier sogar, daß er von der Buchführungspflicht befreit ist, was mich ja sehr verwundert.
Er kann dann die Buchführung und Einnahmen-Ausgabenrechnung selbst machen; aber das muß man eben lernen,
Gruß Heinz
die anderen Antworten nehmen es vorweg, es ist schon von daher
sinnlos, selbst Buchungen vorzunehmen, um sie dem
Steuerberater „hinzulegen“, um Kosten zu sparen; das wird kein
Steuerberater machen, weil er für seine Arbeit haftet.
doch doch, das ist gängige praxis, das man die abschlüsse von selbstbuchern in dieser form macht. allerdings sitzt dann im betrieb idr ein mehr oder weniger fähiger buchhalter, der weiss, was er da tut…
auch die haftung ist hier kein problem, denn der steuerberater haftet für den jahresabschluss und nicht für die buchführung. das kann man entsprechend abgrenzen… wenns ganz abenteuerlich wird, dann kann sich natürlich der StB nicht gänzlich aus der haftung ausklinken…
Nur die Bilanz machen will keiner, der Steuerberater muß ja
auch sein Geschäft führen.
damit verdient man die kohle… buchführung ist notwendiges übel, genau wie lohn…
Liegt aber der Jahresgewinn unter 50.000, Umsatz unter
500.000, kein Handelsregistereintrag und keine riesigen
Inventarvermögen, dann ist der Unternehmer von der
Verpflichtung einer Bilanz befreit.http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/untern…
ich lese hier sogar, daß er von der Buchführungspflicht
befreit ist, was mich ja sehr verwundert.
buchführungspflicht bedeutet die pflicht zu bilanzieren in diesem sinne. das heisst nicht, dass er seine geschäftsvorfälle nicht auszeichnen muss…
Er kann dann die Buchführung und Einnahmen-Ausgabenrechnung
selbst machen; aber das muß man eben lernen,
richtig.
p.s. jeder unternehmer kann seine bilanz selbst machen, es ist niemand verpflichtet das von einem steuerberater erledigen zu lassen…
gruß inder
Schmitt und Schmittchen
Servus,
halte Dich in diesem Zusammenhang:
Liegt aber der Jahresgewinn unter 50.000, Umsatz unter
500.000, kein Handelsregistereintrag und keine riesigen
Inventarvermögen, dann ist der Unternehmer von der
Verpflichtung einer Bilanz befreit.
lieber an die Quelle - es gibt nämlich nicht bloß den § 141, sondern auch den § 140 AO. Die genannten Grenzen aus § 141 AO sind bloß ein Teil von dem Spiel, und § 140 AO ist keine akademische Verzierung.
Und mit einem Verzicht auf die Eintragung ins HR kann man sich nicht um die Buchführungspflicht herummogeln, wenn man eigentlich Kaufmann im Sinn des § 1 Abs 2 HGB ist - der Umfang des Betriebsvermögens ist übrigens nur ein mögliches Kriterium, nach dem beurteilt werden kann, ob ein Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder