Nachdem ich eine Otientierungsveranstaltung der ARGE ( Jobcenter) besucht habe,verlangt der SA. sofort ein Konzept nebst Buisnesplan.Nun bin ich immer noch am Recherchieren-was meine Selbständigkeit betrifft.Es sind noch 100 Punkte für meinen Buisnesplan abzuarbeiten.Irgendwie ,fühle ich mich unter Druck gesetzt.Gibt es dafür ev. entsprechende Regeln?
Hallo. Was genau ist Deine Frage? Regeln gibt es keine nur einen Ablauf, wie er sinnig ist. Erst nachdem Du einen Businessplan hast, solltest Du Dich selbständig machen. Ohne Konzept ist man sonst echt am Schwimmen…irgendwann. Dann meldest Du ein Gewerbe an und es geht los. Aber was bedeutet SA?
SA.= Sachbearbeiter --vom Jobcenter
Hallo Streier!
Es gibt nicht wirklich Regeln für die Vorbereitung. Wenn man weder Markt- noch Branchenkenntnisse aus bisheriger Lebens- oder Berufserfahrung hat, dann dauert es meist länger als gedacht. Gerne ein Jahr. Das wird das Jobcenter vielleicht nicht akzeptieren. Der einzige Betrieb, der erfahrungsgemäß seine Kundschaft gerne schnell wieder los wird. Ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung muss jedoch erlaubt sein. Der beste Weg zur Klärung ist die Kommunikation:
Schreiben Sie auf, was Sie alles erledigen müssen, schreiben Sie auf, bis was Sie wann fertig haben und dann sprechen Sie mit Ihrem SachbearbeiterIn. Und erklären Sie sich bereit, wöchentlich mitzuteilen, ob Sie die Dinge im entsprechenden Zeitraum erledigt haben, wie weit Sie sind - und ob Hindernisse eingetreten sind.
Wenn sie mit so einem Zeitplan dort auftauchen, also ich denke, dass wäre überzeugend! (Behandeln Sie den Sachbearbeiter wie einen ersten schwierigen, meckerigen Kunden - und versuchen Sie, ihn für sich zu gewinnen! Wäre ein prima Übungsmodell)
Viel Erfolg und beste Grüße,
Birgitt Torbrügge
Kann Ihnen bei der Fragestellung leider nicht weiterhelfen.
MfG
Hallo,
bezieht sich Deine Frage nach den Regeln auf die Erstellung des Businessplans oder auf die Arbeitsweise des Jobcenters? (was ist „SA“?)
Gruß
Monsine
Du möchtest Beihilfe also musst du ein handfestes vollständiges Konzept vorlegen, vorher gibts keine Kohle. Wie lange das dauert liegt an Dir!
Dein pAp könnte Dir aber ein Gründer-Center finazieren, einen Lehrgang für potentielle Selbsständige wo festgestellt wird, ob alles hieb und stichfeste Chancen hat. Ist das Lehrgansergebnis zugunsten deines Bussinesses ausgegangen darf die GE („Gemeinsame Einrichtung“ heißt es seit 01.01., nicht merh ARGE)nach meiner Information das Konzept nicht ablehnen.
LG Gwenhyfar.
Hallo , ja da wirst du wohl nicht drum rum kommen. Ohne so ein „KONZEPT“ geht es nicht vorwärts wenn du zB Fördermittel oder andere Unterstützung beantragen möchtest. Es haben sich aber Leute auf diese Dinge spezialisiert, die Hilfe anbieten und mit dir solche Pläne erstellen. Sogar da besteht die Möglichkeit Auskunft und Adressen über das Amt zu erhalten.
Sanny
Hallo,
Entschuldigung vielmals, dass ich mich jetzt erst melde. Ich kann mir nicht vorstellen, das irgend jemand das REcht hat einen anderen in die Selbständigkeit zu drängen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Und falls es nicht klappt, ist es auch kein Drama. Der Staat ist verpflichtet Ihnen zu helfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Sache ein bißchen weiterhelfen konnte.
Alles Gute wünscht Ihnen
Ute Raasch
Soweit ich weiß, gibt es keine bestimmten Regeln, was die Fertigstellung des Konzeptes betrifft. Ich würde hierfür ggf. noch einmal direkt bei der ARGE nachhaken, ob evtl. Nachteile durch eine spätere Abgabe der Unterlagen bestehen können.
Es sollte ja eigentlich auch im Interesse aller liegen, wenn sich der Gründer mit seinem Konzept ausgiebig befasst und so auch einmal etwas länger zur Fertigstellung der Unterlagen benötigt.
Viel Erfolg!