ein zweites Vorstellungsgespräch ist ungewöhnlich! Da wir unsere Arbeitszeit ja alle nicht gewonnen haben, spricht das dafür, dass entweder der/die beim ersten Mal ausgewählte Bewerber/in abgesprungen ist oder ein Fehler im Verfahren passiert ist und die Gespräche deshalb wiederholt werden müssen. Stand denn nichts in der Einladung? Vielleicht einfach mal nachfragen?
Fachfragen oder situative Fragen sind aber normal. Also wissen welche Gesetze es gibt solltest du schon.
Viel Glück.
Bitte mal Rückmeldung - würde mich interessieren.
JNE
Im ersten VG wurden allerdings keine Fragen zu
Ordnungswidrigkeiten gestellt. Sollte ich mich jetzt verstärkt
darauf vorbereiten?
Japp…im ersten Gespräch wurde wohl deine grundsätzliche Eingung geprüft. Im zweiten VSG wird es nun wohl um tätigkeitsbezogene Fragen gehen. Also ggf. grundsätzliche rechtliche Hintergründe, kleine Fallkonstellationen - einfach um zu schauen, ob du dich etwas mit deinem zukünftigen Arbeitsfeld auseinander gesetzt hast bzw. du dir über die neuen Anforderungen im Klaren bist.