Hallo zusammen, hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Wir (mein Mann, Kind und Ich) haben im Juli letzten Jahres ein Haus gekauft von unserer seite wurde sämtlich Rechnungen (Grundbuchvormerkung, Notar, Makler u.s.w) gezahlt und wir sind um August in unser Haus eingezogen im Oktober 2010 bekamen wir zum erstmal von dem Notar das der Vorbesitzer Hr.Z. bisher noch nicht den Vorschuss bzgl der Eigentumsumschreibung an das Grundbuchamt (Amtsgericht) gezahlt hat. Daraufhin haben wir beim Notar angerufen um zu wissen was nun passiert damals sagten sie uns, dass sie sich bemühen an Hr. Z. ran zukommen damit dieser den noch offenen betrag zahlt, solange er dies nicht tut werden wir allerdings auch nicht eigentümer des hauses werden aber wir sollen uns keine sorgen machen sie würden sich um alles kümmern.
Dann passierte erstmal eine ganze zeit nichts und wir dachten auch das sich das nun alles erledigt hat, Falsch gedacht am Samstag kam erneut ein schreiben vom Notar zur kenntnisnahme und Rücksprache mit der Kanzlei sowie diversen anhängen vom Amtsgericht alle samt gerichtet an Hr. Z.
Ich zitiere schreiben vom 12.08-10 Die Eintragung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 403,20 Eur abhängig gemacht.
Schreiben vom 07.10.2010 Hr. Z hat den Kostenvorschuss noch nicht gezahlt
Schreibe vom 17.02.2011 Herr Z hat noch immer nicht gezahlt sollte der Betrag nicht innerhalb eines Monats eingehen werden dei Anträge zurückgewiesen.
Heute hat mein Mann dann erneut bei der Kanzlei angerufen dieser teilten uns dann wieder mit das wir kein Eigentümer des Hauses werden solange der Betrag nicht beglichen wurde und das wir den betrag zahlen sollen falls beim Ihm nichts zuholen sei.
Meine Frage nun was kann ich machen damit ich nicht für seine Kosten aufkommen muss bzw. ist es überhaupt rechtens das ich als nicht schuldner die Schulden von Hr. Z tragen muss.
Warum werden wir nicht eigentümer eingetragen und was hat das zufolge für uns.
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen
MFG Classen
Hallo,
Meine Frage nun was kann ich machen damit ich nicht für seine
Kosten aufkommen muss bzw. ist es überhaupt rechtens das ich
als nicht schuldner die Schulden von Hr. Z tragen muss.Warum werden wir nicht eigentümer eingetragen und was hat das
zufolge für uns.
die Eintragung bei dem Grundbuchamt kostet eine Gebühr, ohne diese erfolt sie eben nicht.
Es ist jetzt nicht bekannt, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, wer die Kosten der Eintragung trägt (das kann so oder so vereinbart werden). Offensichtlich soll der Verkäufer diese tragen.
Das Problem ist, dass der nunmal nicht zahlt. Nun könnte man als Käufer, wenn der Verkäufer die Eintragung zahlen muss, diesen darauf verklagen, die Rechnung zu zahlen. Das dürfte aber nicht mehr rechtzeitig sein. Daher könnte man die Gebühr für diesen jetzt zahlen, damit die Eintragung erfolgt und die Anträge nicht zurück gewiesen werden, und sich das Geld dann von dem Verkäufer zurück holen (ggf. im Klagewege).
Was hier aber tatsächlich vereinbart wurde und wer letztlich für die Kosten der Eintragung aufkommen soll, ist nicht bekannt, so dass keine feste Aussage hierüber getroffen werden kann.
Gruß
Dea