ein Freund hatte diese Woche eine Gerichtsverhandlung wegen schwerer Körperverletzung. Er wurde zu 8 Monaten Freiheitsentzug auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. Er hat einen Auslandsaufenthalt geplant (USA und anschließend Thailand). Nächste Woche geht schon der Flug und er hat noch nicht mal seine Bewährungsauflagen erhalten. Den ESTA-Antrag hat er schon ausgefüllt mit „nicht vorbestraft“, was passiert, wenn er das jetzt aktualisiert und bei „Vorbestraft“ - Ja angibt? Darf er dann noch in die USA einreisen. Auf Risiko möchte er nicht losfliegen. Aber alles ist schon gebucht…
ein Freund hatte diese Woche eine Gerichtsverhandlung wegen
schwerer Körperverletzung. Er wurde zu 8 Monaten
Freiheitsentzug auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. …
Vielen Dank im Voraus!
Jeani
Sorry, aber mit Visumsrecht (und insbesondere den Vorschriften der USA und Thailands) kenne ich mich absolut nicht aus, deshalb kann ich nichts sagen. Hier in eutschland braucht er sich jedenfalls wohl nicht abzumelden, denn er ist ja bereits verurtelt, so daß kein „Fluchtgrund“ anzunehmen wäre.
Als Schweizer Rechtsanwalt kenne ich das Recht der USA nur beschränkt bis überhaupt nicht, weshalb ich Ihre Frage leider nicht beantworten kann. Ich vermute aber, dass Ihrem Freund die Einreise in die USA verweigert würde, wenn er seine Vorstrafe deklariert. Ich selber habe jedenfalls schon einen solchen Fall gesehen, hatte ihn aber nicht rechtlich zu prüfen und wäre dazu auch nicht in der Lage gewesen.
Aber: Er hat ja zum Zeitpunkt des Antrags wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Also könnte man ihm das nicht vorwerfen.
Wenn man ihn anlässlich der Einreise erneut fragen würde, müsste er wahrheitsgemäß antworten. Wenn nicht, werden die das wahrscheinlich kaum kontrollieren.