Liebe/-r Experte/-in,
ein Freund hatte diese Woche eine Gerichtsverhandlung wegen schwerer Körperverletzung. Er wurde zu 8 Monaten Freiheitsentzug auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. Er hat einen Auslandsaufenthalt geplant (USA und anschließend Thailand). Nächste Woche geht schon der Flug und er hat noch nicht mal seine Bewährungsauflagen erhalten. Den ESTA-Antrag hat er schon ausgefüllt mit „nicht vorbestraft“, was passiert, wenn er das jetzt aktualisiert und bei „Vorbestraft“ - Ja angibt? Darf er dann noch in die USA einreisen. Auf Risiko möchte er nicht losfliegen. Aber alles ist schon gebucht…
Vielen Dank im Voraus!
Jeani