Vorbestraft in die USA?

Liebe/-r Experte/-in,

ein Freund hatte diese Woche eine Gerichtsverhandlung wegen schwerer Körperverletzung. Er wurde zu 8 Monaten Freiheitsentzug auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. Er hat einen Auslandsaufenthalt geplant (USA und anschließend Thailand). Nächste Woche geht schon der Flug und er hat noch nicht mal seine Bewährungsauflagen erhalten. Den ESTA-Antrag hat er schon ausgefüllt mit „nicht vorbestraft“, was passiert, wenn er das jetzt aktualisiert und bei „Vorbestraft“ - Ja angibt? Darf er dann noch in die USA einreisen. Auf Risiko möchte er nicht losfliegen. Aber alles ist schon gebucht…

Vielen Dank im Voraus!
Jeani

Liebe/-r Experte/-in,

ein Freund hatte diese Woche eine Gerichtsverhandlung wegen
schwerer Körperverletzung. Er wurde zu 8 Monaten
Freiheitsentzug auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. …

Vielen Dank im Voraus!
Jeani

Sorry, aber mit Visumsrecht (und insbesondere den Vorschriften der USA und Thailands) kenne ich mich absolut nicht aus, deshalb kann ich nichts sagen. Hier in eutschland braucht er sich jedenfalls wohl nicht abzumelden, denn er ist ja bereits verurtelt, so daß kein „Fluchtgrund“ anzunehmen wäre.

Viel Erfolg, und gute Reise!

Gruß

Georg

Liebe Jeani,

leider kenne ich mich in diesem Rechtsgebiet zu ungenügend aus, um eine gültige Antwort geben zu können.

mit freundlichen Grüßen,

Walter Schäppi

Hallo Jeannette

Als Schweizer Rechtsanwalt kenne ich das Recht der USA nur beschränkt bis überhaupt nicht, weshalb ich Ihre Frage leider nicht beantworten kann. Ich vermute aber, dass Ihrem Freund die Einreise in die USA verweigert würde, wenn er seine Vorstrafe deklariert. Ich selber habe jedenfalls schon einen solchen Fall gesehen, hatte ihn aber nicht rechtlich zu prüfen und wäre dazu auch nicht in der Lage gewesen.

MfG Baumann

hallo,

sorry, aber da kenne ich mich nicht gut aus.

Aber: Er hat ja zum Zeitpunkt des Antrags wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Also könnte man ihm das nicht vorwerfen.

Wenn man ihn anlässlich der Einreise erneut fragen würde, müsste er wahrheitsgemäß antworten. Wenn nicht, werden die das wahrscheinlich kaum kontrollieren.

mfg

JK