Vorbestraft nach Bewährung?

Hallo,

Wenn man wegen einem (ersten) Verbrechen zu 2-3 Jahren auf Bewährung verurteilt wird und diese Bewährungszeit ohne Rückfälle übersteht und diese dann endet, ist man dann immer noch „Vorbestraft“, bzw. steht das Verbrechen auch weiterhin auf dem Polizeilichem Führungszeugnis, wenn man dies z.B. für einen Arbeitgeber beantragen muß?

Oder „verjährt“ die Strafe dann, bzw. ist das der Sinn einer Bewährungsstrafe, dass man nicht gleich als Vorbestraft gilt und die „letzte Chance“ nutzt?

Vielen Dank

Guckst du:

fg

Dirk_P

Es gibt bestimmte Sachen, die nicht im Führungszeugnis stehen:

zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen,
Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG), wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind,
erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtmG zugunsten einer Therapie zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.

Außerdem werden Einträge im Bundeszentralregister, auf dem das Führungszeugnis basiert, nach bestimmten Fristen gelöscht. Kann je nach Höhe der Verurteilung 5 bis 20 Jahre sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden (vgl. § 56 StGB).

Deswegen hab ich ja auch geschrieben, dass 2 Jahre Bewährung gegeben wurde… :wink:

Wo hast Du das geschrieben?

Du hast den Satz selbst zitiert… Vermutlich habe ich mich als Laie juristisch inkorrekt ausgedrückt. Aber so meinte ich es jedenfalls :smile:
Es geht um eine Diskussion, wo im Fernsehen gesagt wurde, dass die Bewährungsstrafe irgendwann „verjährt“ und nicht mehr als „Vorbestraft“ gilt. Deswegen kann ich da keine genauen Angaben/Äußerungen zu machen

Eine Strafe von 2-3 Jahren auf Bewährung, wie von Dir im UP formuliert, ist was anderes als ein zwei-bis dreijährige Bewährungsfrist…

Achso. Ja, mag sein… Bin ja kein Jurist :slight_smile:

Das eine ist die Zeit die man abzusitzen hätte, da sind zwei Jahre das Maximum dessen wo noch Bewährung geht, das andere ist die Zeit wo man unter Bewährung steht…