Hallo,
Wenn man wegen einem (ersten) Verbrechen zu 2-3 Jahren auf Bewährung verurteilt wird und diese Bewährungszeit ohne Rückfälle übersteht und diese dann endet, ist man dann immer noch „Vorbestraft“, bzw. steht das Verbrechen auch weiterhin auf dem Polizeilichem Führungszeugnis, wenn man dies z.B. für einen Arbeitgeber beantragen muß?
Oder „verjährt“ die Strafe dann, bzw. ist das der Sinn einer Bewährungsstrafe, dass man nicht gleich als Vorbestraft gilt und die „letzte Chance“ nutzt?
Vielen Dank