Liebe/-r Experte/-in,
Also:
Person X stand schon vor Gericht, 2 mal um genau zu sein.
Folgende Urteilssprüche kamen zu stande:
- 20 Tagessätze wegen btmg
- 80 Tagessätze wegen versuchten Betrug
Diese Urteile kamen unabhänig von ein ander zu stande.
Die frage ist jetzt werden sie für Polizeiliches führungszeugnis
zusammen gerechnet oder werden sie (so wie ich das für richtig
empfinde) auch unabhänig gehandelt??
kännt ihr das erläutern
yannick