Vorbestraft oder Nicht?

Guten Tag,

mal angenommen Herr XY möchte seinen Arbeitgeber wechseln und hat nunmehr auch einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Gleichzeitig erhielt er einen Personalfragebogen, in welchem nach Vorstrafen gefragt wird (mit Hinweis sämtliche anzugeben). Nun hat Herr XY zwei rechtskräftige Strafbefehle wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Betrugs mit jeweils einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen in seiner Vergangenheit erhalten. Muss er diese nun gegenüber seinem neuen Arbeitgeber offenbaren oder kann er sich nach § 53 BZRG als unbestraft bezeichnen, da ja Strafen mit weniger als 90 Tagessätzen, auch bei mehreren Verurteilungen, nicht im Führungszeugnis erscheinen ( § 32 Abs. 2 Satz 5 BZRG und § 38 Abs. 2 Satz 3)? Sind diese Strafen in einem behördlichen Führungszeugnis zu erwarten? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo

Meines Wissens nach darf man sich tatsächlich als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wurde. Dieses Recht besteht aber nur gegenüber Personen oder Behörden, die nicht die Möglichkeit haben, einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister zu erlangen. Dies impliziert dann auch den potentiellen Arbeitgeber, da bei der Abwägung zwischen Privatsphäre und Offenbarungspflicht erstere überwiegt.

Gruß,
LeoLo

Es kommt erst mal drauf an, auf was für eine neue Stelle sich der AN bewirbt und ob es für diese Stelle relevant ist, ob man vorgestraft ist oder nicht. Ansonsten kann der AN diese Frage weglassen bzw falsch antworten.

Wenn es zB eine Stelle ist, wo der Mitarbeiter zB an einer Kasse, bei der Bank oder als LKW Fahrer arbeiten möchte, sind die Fragen erlaubt und es sähe dann für den AN nicht gut aus.

Ob er vorgestraft ist oder nicht, dazu kann ich leider nichts sagen.

LG