Wir hatten gestern eine interessante Diskussion bzgl. der Sicherheitsvorkehrungen in den USA. Angenommen, jemand in Deutschland ist vorbestraft, weshalb auch immer, z.B. wegen eines Bagatelldelikts wie Ladendiebstahl. Ist es für diese Person möglich, ein Visum für die USA zu bekommen bzw. eine Arbeitserlaubnis?
hier mal die allgemeinen Ausschlussgründe für ein Visum (Aufenthaltsgenehmigung) in den USA (ein paar dieser Dinge muss man vor der Einreise in die USA auf einem Fragebogen beantworten):
Wer zu einer der folgenden Gruppen gehört, hat kaum die Chance ein Visum bzw. ein Aufenthaltsrecht zu bekommen ( hier sind nur die wichtigsten Ausschlußgründe aufgeführt; teilweise gibt es Ausnahmeregelungen ):
a) Vorstrafen: Jedoch führt nicht jede Vorstrafe zum Ausschluß. Faustregel: Nur bei Verbrechen und Gefängnisstrafen. Drogendelikte sind dagegen sehr ungünstig und führen fast immer zum Ausschluß. Wer nicht nur wegen eines geringfügigen Verstoßes vorbestraft ist, sollte sich vorher nach den genauen Bestimmungen erkundigen.
b) Früherer Verstoß gegen die immigrationsrechtlichen Bestimmungen. Dies läßt sich meist leicht feststellen an einem entsprechenden Stempel im Reisepaß. Bei Ausweisung wegen Verstoßes gegen die immigrationsrechtlichen Bestimmungen schließt sich i.d.R. eine Wiedereinreisesperre an. Die Regeln, die an den Verstoß gegen die Aufenthaltsbestimmungen anknüpfen sind kompliziert. Man sollte sich in diesem Fall unbedingt noch in den USA an einen amerikanischen Einwanderungsanwalt wenden. Wer dagegen den Stempel schon vor der Einreise vom Konsulat erhalten hat, kann theoretisch erneut ein Visum beantragen. Dies macht nur Sinn, wenn wegen neuer Tatsachen Aussicht auf Erfolg besteht. Von einer visumsfreien Einreise ist in diesen Fällen dringend abzuraten: es bestehen so gut wie keine Chancen auf Einlaß.
c) Der Verdacht, in den USA zum Sozialfall zu werden: Je länger der geplante Aufenthalt dauert, desto höher die Anforderungen an die finanzielle Absicherung: Beibringung von Vermögens- und Verdienstnachweisen und/oder finanzielle Unterstützung durch die enge Verwandtschaft bringen Abhilfe. Falls die Green Card beantragt wird, sollte man ausreichend Vermögen oder Unterstützung durch Verwandte vorweisen können, um die Zeit bis zur Etablierung in den USA überbrücken zu können ( Sehr hilfreich ist in diesen Fällen ein Arbeitsangebot in den USA ).
d) Nachweis oder begründeter Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen oder kommunistischen Vereinigung. Nachweis oder Verdacht der Einfuhr von ABC-Waffen. Auch ausgeschlossen sind Nazis.
e) ansteckende lebensgefährliche oder die Allgemeinheit gefährdende Krankheiten, u a. auch AIDS. Ausnahmen sind möglich.
f) wer mit betrügerischer Absicht ein Visum oder Aufenthaltsrecht erschlichen hat ( z.B. falsche Angaben gemacht hat ) oder dies versucht hat, ist ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
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