Ist es richtig, dass wenn ein alter Mensch zum Pflegefall wird, Vater Staat auf die Ersparnisse des Pflegebedürftigen zurückgreifen sprich „einfrieren“ kann und dem Pflegebedürftigen nur noch quasi ein Taschengeld zahlt? Und wenn dem so ist, kann dieser alte und z. Zt. noch nicht pflegebedürftige Mensch dem vorbeugen, in dem er ein Großteil seines Guthabens an einen Angehörigen überträgt? Dieser Angehörige sollte dann das Geld verwalten und anfallende Kosten (Urlaub, größere Anschaffungen etc.) für die alte Person begleichen. Das Geld wäre also nur „ausgelagert“.
Und wenn diese Möglichkeit besteht: muss der Empfänger/Verwalter des Geldbetrages das dem Finanzamt melden, z.B. als Schenkung? Oder muss die Bank des Geldgebers das melden (wegen Abgeltungssteuer z.B.)?
Könnte das Geld per Überweisung übermittelt werden oder sollte es besser in bar abgehoben werden?
Wie könnte man das am geschicktesten anstellen?
Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort!
Ist es richtig, dass wenn ein alter Mensch zum Pflegefall
wird, Vater Staat auf die Ersparnisse des Pflegebedürftigen
zurückgreifen sprich „einfrieren“ kann und dem
Pflegebedürftigen nur noch quasi ein Taschengeld zahlt?
Hi,
wie ist das gemeint? Wenn ein alter Mensch zum Pflegefall wird und sein Vermögen für seine Versorgung ausreicht, wird auch nichts eingefroren. Er muß aber zunächst sein eigenes Vermögen aufbrauchen, erst dann kann er einen Antrag auf Sozialhife stellen, fallst sein Einkommen für die Begleichung der Pflegekosten nicht ausreicht.
Und
wenn dem so ist, kann dieser alte und z. Zt. noch nicht
pflegebedürftige Mensch dem vorbeugen, in dem er ein Großteil
seines Guthabens an einen Angehörigen überträgt?
Ach? Man schenkt sein Vermögen weg und läßt dann die Allgemeinheit für die Pflegekosten bezahlen? Warum bezahlt man nicht die Leistung, die man auch erhält selbst?
Dieser
Angehörige sollte dann das Geld verwalten und anfallende
Kosten (Urlaub, größere Anschaffungen etc.) für die alte
Person begleichen. Das Geld wäre also nur „ausgelagert“.
Und wenn diese Möglichkeit besteht: muss der
Empfänger/Verwalter des Geldbetrages das dem Finanzamt melden,
z.B. als Schenkung?
Wenn ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden muß, sind Schenkungen der letzten 10 Jahre anzugeben. Gegebenenfalls holt sich der Sozialhilfeträger das Geld von den Beschenkten dann wieder.
Auch das Finanzamt ist über größere Schenkungen zu informieren, evtl. fällt dann Schenkungssteuer an.
Wie könnte man das am geschicktesten anstellen?
Ganz ehrlich? Gar nicht. Jeder ist für sein Leben selbst verantwortlich. Sozialhilfe sollte nur für wirklich Bedürftige sein. Die Allgmeinheit in die Pflicht zu nehmen, um das eigene Vermögen zu schützen ist nicht einzusehen. Würde das jeder so machen, wäre der Sozialstaat nicht mehr finanzierbar.
Stell Dir vor aus solchen Gründen gäbe es irgendwann mal keinen Sozialstaat mehr, was würde mit den vielen Menschen passieren, die sich Pflege wirklich nicht leisten können?
Verständnislosen Gruß
Tina
Hallo,
Ist es richtig, dass wenn ein alter Mensch zum Pflegefall wird, Vater Staat auf die Ersparnisse des Pflegebedürftigen zurückgreifen sprich „einfrieren“ kann und dem Pflegebedürftigen nur noch quasi ein Taschengeld zahlt?
Das ist nicht nur richtig, sondern auch möglich, allerdings falsch dargestellt. Der Staat sorgt vielmehr nur dafür, dass der Pflegebedürftige nicht sinnlos Geld raushaut, was dieser für seine Pflege benötigt. In anderen Worten sorgt er dafür, dass nicht die Allgemeinheit für dieses Verhalten bluten muss. Das kommt also erst zum Tragen, wenn sein Einkommen und Versicherungsleistungen nicht dafür ausreichen die Pflegeleistungen zu bezahlen und stattdessen andere einspringen sollen.
Und wenn dem so ist, kann dieser alte und z. Zt. noch nicht pflegebedürftige Mensch dem vorbeugen, in dem er ein Großteil seines Guthabens an einen Angehörigen überträgt?
Das kann dieser versuchen, allerdings gibt es in den hiesigen Gesetzen Bestimmungen, die darauf hinauslaufen, dass das absichtliche Herbeiführen der Bedürftigkeit verhindert wird. (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html) Die Sozialhilfeträger haben dann mal, grob vereinfacht ausgedrückt, auch die Möglichkeit solche Übertragungen rückabzuwickeln Da werden dann plötzlich Schenkungen oder andere „Übertragungen“ der letzten 10 Jahre nochmal beleuchtet.
Dieser Angehörige sollte dann das Geld verwalten und anfallende Kosten (Urlaub, größere Anschaffungen etc.) für die alte Person begleichen. Das Geld wäre also nur „ausgelagert“.
Ausgelagert hat man wohl eher die finanzielle Verantwortung für das eigene Leben. Warum sollen von diesem Geld nicht erstmal die Pflegeleistungen bezahlt werden?
Und wenn diese Möglichkeit besteht: muss der Empfänger/Verwalter des Geldbetrages das dem Finanzamt melden, z.B. als Schenkung? Oder muss die Bank des Geldgebers das melden (wegen Abgeltungssteuer z.B.)?
KOmmt ganz darauf an, wie man diese Auslagerung gestaltet.
Könnte das Geld per Überweisung übermittelt werden oder sollte es besser in bar abgehoben werden?
Wie könnte man das am geschicktesten anstellen?
Also man möchte wissen, wie Sozialbetrug am geschicktesten angestellt werden soll?
Grüße