Vorbeugung gegen Schimmelbefall

Hallo zusammen,

ich hätte hier mal eine mietrechtliche Frage:

Bei einem Mieter treten immer wieder an einem Küchenfenster Feuchtigkeit und damit einhergehend Schimmel im Rahmen des Fensters auf.

Der Mieter beteuert ordentlich zu lüften, und weist die Schuld auf das nicht für Wohnzwecke (vor allem Küchen-„Nassraum“-Zwecke) geeignete Fenster.

Es handelt sich hierbei um ein standart einfachglas, Holzrahmen-Dachfenster.

Gibt es so etwas wie eine Verordnung wonach Küchenfenster einen gewissen „Wohnraumstandart“ erfüllen müssen?

Vielen Dank für die Antwort

hallo.

Bei einem Mieter treten immer wieder an einem Küchenfenster
Feuchtigkeit und damit einhergehend Schimmel im Rahmen des
Fensters auf.

schimmel tritt oft am oder um das fenster auf, weil dies die kälteste stelle im raum ist und dort der wasserdampf bevorzugt kondensiert.

Der Mieter beteuert ordentlich zu lüften,

wie lüftet er denn?

und weist die Schuld
auf das nicht für Wohnzwecke (vor allem
Küchen-„Nassraum“-Zwecke) geeignete Fenster.

ob ein neues fenster wirklich abhilfe schaffen würde…?

wenn das jetzige fenster mangelhaft ist:
dann kann z.b. wegen undichtigkeiten feuchtigkeit von außen in den raum dringen.
das ist ein mangel, den der vermieter beseitigen muß.

wenn das jetzige fenster in ordnung ist:
mit neuem fenster besteht die gefahr, daß sich die kälteste stelle eben NICHT mehr beim fenster befindet, sondern z.b. in der zimmerecke. dann wird der schimmel dort entstehen.

Gibt es so etwas wie eine Verordnung wonach Küchenfenster
einen gewissen „Wohnraumstandart“ erfüllen müssen?

nur wenn modernisiert wird. dann müssen evtl. die vorgaben der EnEV eingehalten werden.
für den bestand muß gar nix. also wenn jemand eine wohnung mit miesen fenstern mietet, ist das erstmal sein pech.

sollte aber aus irgendwelchen gründen das alte fenster kaputtgehen, ist die wahrscheinlichkeit groß, daß der vermieter nicht hergehen und wieder ein einfachglas einsetzen lassen wird. der mehrpreis für ein ordentliches fenster nach aktuellem stand der technik hält sich schließlich in grenzen.
das soll jetzt aber keine anregung sein, die scheibe einzuschlagen.

gruß

michael

Hallo,

wie kann denn eine Einfachverglasung in einem Neubau zulässig sein?
Muss nach der EnEV nicht ein Wert von 1,7 W/m²K erreicht werden? Geht das mit Einfachverglasung?

VG
EK

hallo ek.

wie kann denn eine Einfachverglasung in einem Neubau zulässig
sein?
Muss nach der EnEV nicht ein Wert von 1,7 W/m²K erreicht
werden? Geht das mit Einfachverglasung?

wohl eher nicht. aber von neubau steht auch nix da :wink:

gruß

michael

wohl eher nicht. aber von neubau steht auch nix da :wink:

Hi,

wenn ich mich richtig erinnere, stand das im ersten Post. Ebenso meine ich mich daran zu erinnern, daß das Fenster in der Küche das einzige mit Einfachverglasung ist.

Das Post wurde gelöscht wegen FAQ 1129.

Gruß
Tina

Es gibt einfach verglaste Fenster nicht mehr als Standardbauteil auf dem Markt. Lieferbar sind sie nur noch als Sonderanfertigung. Weiterhin macht sich jeder Betrieb der derartige nicht gesetzeskonforme Bauteile einbauen würde, schadenersatzpflichtig.
Ich bezweifle also, dass es sich um einen Neubau handeln könnte.

vnA

Es gibt einfach verglaste Fenster nicht mehr als
Standardbauteil auf dem Markt. Lieferbar sind sie nur noch als
Sonderanfertigung. Weiterhin macht sich jeder Betrieb der
derartige nicht gesetzeskonforme Bauteile einbauen würde,
schadenersatzpflichtig.
Ich bezweifle also, dass es sich um einen Neubau handeln
könnte.

Hi,

das mag sein, aber ich bin mir relativ sicher, daß im ersten Post von einem Neubau die Rede war.

Und soweit ich mich erinnere stand da auch, daß nur das Küchenfenster eine Einfachverglasung hat. Warum und weshalb stand da nicht.

Gruß
Tina

Hallo,

das mag sein, aber ich bin mir relativ sicher, daß im ersten
Post von einem Neubau die Rede war.

Vielleicht war es ja ein NeuAUSbau. Und das Fenster ist ein ehemaliges Dachfenster eines nicht isolierten Dachgeschosses. Vielleicht noch mit verzinktem Rahmen, abgerundeten Ecken, einfacher Hebelmechanik und ohne Dichtung.

Imho hätte es bei einem Ausbau dann getaucht werden müssen. Aber das ist alles nur Vermutung, bis der Fragesteller mal ein wenig mehr dazu schreibt. Er sollte sich halt mal überlegen, dass eine Antwort meist nicht besser sein kann als die Frage.
Gruß
loderunner (ianal)

Verzeiht sollte die Frage unpräzise gewesen sein… es hat 3 Anläufe gebraucht bis die Frage Forumskonform war, da versucht man so kurz und sachlich wie möglich zu werden :smile:

Wie schon geschrieben wurde ist es korrekt das es sich lediglich um ein einziges Fenster in der Wohnung handelt welches von dieser simplen Machart ist und diese Probleme verursacht.
Dieses befindet sich in der Küche an einer Dachschrägen. Alle anderen Fenster der Wohnung (auch das andere Fenster in der Küche) sind vakuumisolierte Doppelglasfenster.

Das Gebäude wurde vor 3 Jahren errichtet, somit gehe ich davon aus das man dies durchaus noch als Neubau bezeichnen kann.