Vorbezug von ALG 1 und Steuerklasse

Hallo, ich habe mich mit den Sonderfällen beim ALG1 befasst (Studium) und viele Dinge leider nicht verstanden. Bin auch für einen Link mit wirklich ausführlichen Informationen dankbar.

  • Vorbezug von ALG1
    Herr X ist Berufsstarter und arbeitet 12 Monate bei sehr gutem Gehalt (über Bemessungsgrenze) und Steuerklasse 3. Er wird arbeitslos und bekommt das „maximale“ Arbeitslosengeld. Sein Anspruch wären 6 Monate.
    Nach nur einem Monat ohne Arbeit, arbeitet er wieder 12 Monate lang, allerdings für wenig Geld und hat sich entsprechend die Steuerklasse 5 eintragen lassen. (verheiratet :smile: Nun wird er arbeitslos und bekommt WAS? WIE lange?

Das maximal mögliche Arbeitslosenentgelt, da die „Vorbezug-Regelung“ greift? oder
Es wird zwar vom alten Brutto ausgegangen, aber die Abzüge nach Steuerklasse 5 berechnet, also bekommt er deutlich weniger? oder
Ganz was anderes?

Seine Bezugsdauer addiert sich. also die übrigen 5 Monate plus die mit dem letzten Jahr erworbenen 6 Monate? Somit hat er 11 Monate Anspruch.
Greift diese Summierung auch, wenn er einmal 11 Monate übrig hätte und wieder 12 Monate Anspruch erworben hätte? In Summe also 23 Monate? Habe das mal auf einer Beratungsseite so gelesen, kann es mir aber absolut nicht vorstellen.
Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Steuerklasse? Ich habe gelesen das „in der Regel die Steuerklasse verwendet wird, die am Jahresanfang eingetragen war.“ Ist das so richtig? Gibt es dazu genauere Angaben? Wäre ja ziemlich pauschal. Wird da nicht die Aktuelle genommen? Zum Beispiel Januar hatte Herr X die 5 und von Februar bis November die 3. Warum sollte bei Arbeitslosigkeit ab Dezember die 5 angenommen werden? Oder umgekehrt, Januar 3 ab Februar 5. Warum sollte dann zur Berechnung die 3 im Dezember genommen werden? Wird das Arbeitslosengeld denn nicht neu berechnet wenn sich innerhalb des Bezugszeitraums die Steuerklasse ändert? Also es wird quasi immer mit der aktuellen Steuerklasse gerechnet?
So, mehr fällt mir nicht ein. Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Ich bin sehr dankbar, auch für den kleinsten Hinweis. Lieben Gruß, Andreas

Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine Anfrage. Nur leider muss ich Dir mitteilen, dass ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten kann, da ich mich nicht mit dem ALG 1 auskenne.

Ich hoffe, dass Du noch einen andere Experten findest, der Dir Deine Frage beantworten kann.

Sorry, tut mir leid
Dein Muellero

Hallo Andreas,

leider kann ich Dir zur Berechnung von Arbeitslosengeld keine Auskunft geben, da ich diese Leistung nicht bearbeite.

Viele Grüße
Mathias