Vordatieren von Rechnungen

Hallo,

darf man Rechnungen vordatieren?
Ein Beispiel: Mal angenommen es ginge um Lieferungen von Israel nach Deutschland. Lieferdatum wäre 07.07.2014 und Rechnungsdatum 01.08.2014 (wegen Seefracht)

Existiert hierzu eine rechtliche Grundlage (vordatieren von Rechnungen)?

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,

soweit ich weiß gibt es dazu, denn es gibt das sogenannte Zuflussprinzip.
Google doch einfach mal nach Seefracht und Rechnung, da wirst du sicherlich was finden.

Ins Blaue
Hello Josephine,

in diesem Fall: Weder - noch.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort, aber das Zuflussprinzip beschäftigt sich mit Einnahmen und der entsprechenden wertzuführenden Zurechnung.
Das ist nicht das was gesucht wird.

Das googeln von beiden Begriffen führt auch nicht zum Ziel.

Weiß nicht wo noch geschaut werden kann…

Servus,

eine konkrete Quelle dafür, dass nach israelischem oder internationalem Handelsrecht oder deutschem Zollrecht die Angaben auf Handelsrechnungen einschließlich Datum der Ausstellung zutreffend sein müssen, gibt es nicht - das gilt im kaufmännischen Verkehr als Binsenweisheit.

Die relativ konkreteste Vorschrift zu Form und Inhalt von Handelsrechnungen, § 14 Abs 4 UStG, greift im vorliegenden Fall nicht.

Schöne Grüße

MM

Super, vielen Dank.

und zu generell dem Thema Vordatieren von Rechnungen, gibt es da irgend eine rechtliche Grundlage?

Danke und Gruß

Servus,

meines Erachtens spricht bereits die Tatsache, dass Leute etwas eigentlich Falsches tun, dafür, dass es dafür keine explizite rechtliche Grundlage gibt.

Ausnahme (betreffend in D ausgestellte Handelsrechnungen) sind meines Wissens Satzungen von einzelnen IHKs, die zwar das Faken von Rechnungen nicht untersagen können, aber immerhin festlegen können, welche unzutreffenden Angaben dazu führen, dass z.B. ein Akkreditiv oder ein Ursprungszeugnis nicht durch die IHK bestätigt wird.

Beides hilft nicht, den Lieferanten aus dem vorgelegten Fall zu Raison zu bringen.

Schöne Grüße

MM