Hallo,
kann ein Vermieter, wenn er die Mietkaution zurückgezahlt hat danach noch Vorderungen stellen, z.B. eine nicht eingeforderte Grundsteuer?
Z.B. könnte sich der Vermieter diese Vorderungen vorbehalten, falls der Mieter Nachforderungen stellt, wie z.B. Kautionszinsen.
Imo gesteht der Vermieter mit der Rückzahlung ein, dass all seine Kosten beglichen sind.
Wie wird sowas gesehen?
vielen Dank
Matthias
Forderung bitte mit F, vielen Dank
Hallo,
kann ein Vermieter, wenn er die Mietkaution zurückgezahlt hat
danach noch Vorderungen stellen, z.B. eine nicht eingeforderte
Grundsteuer?
Ja, wenn er z. B. erst später eine Rechnung über bestimmte Positionen erhält.
Z.B. könnte sich der Vermieter diese Vorderungen vorbehalten,
falls der Mieter Nachforderungen stellt, wie z.B.
Kautionszinsen.
Ja, indem er dann die Aufrechnung erklärt.
Imo gesteht der Vermieter mit der Rückzahlung ein, dass all
seine Kosten beglichen sind.
Wie wird sowas gesehen?
So lange die Forderung nicht verjährt ist, kann er später bekannt werdende Forderungen dem Mieter nachbelasten.
vielen Dank
Matthias
Ist die Grundsteuer nicht in jedem Fall schon im Voraus bekannt? Darf er die dann nachträglich einfordern?
Darf ein Mieter im Falle einer Nachforderung von Nebenkosten eine genaue Aufschlüsselung aller Kosten (evtl. mit Rechnungen) verlangen?
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Hallo,
Ist die Grundsteuer nicht in jedem Fall schon im Voraus
bekannt?
Eigentlich ja.
Darf er die dann nachträglich einfordern?
Nein, es sei denn innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum, innerhalb des regulären Zeitraums für die Nebenkostenabrechnung.
Darf ein Mieter im Falle einer Nachforderung von Nebenkosten
eine genaue Aufschlüsselung aller Kosten (evtl. mit
Rechnungen) verlangen?
Na sicher, er müsste das ja bezahlen. Da sollte man schon wissen, was das genau ist. Wie sollte man das sonst nachprüfen können?
Gruß
Andreas
Hallo,
Ist die Grundsteuer nicht in jedem Fall schon im Voraus
bekannt? Darf er die dann nachträglich einfordern?
falls dies überhaupt relevant:
Grundsteuer ist nur umlagefähig, wenn dies vertraglich vereinbart ist und diese im Vertrag als Nebenkosten aufgeführt ist.
TM