wenn etwas voreilig eine mietwohnung angemietet wurde ( zum 1.12.2010), sich dann die Lebensverhältnisse drastisch ändern und die größere Wohnung nicht mehr benötigt wird, was ist dann zu tun?
Die Wohnungsbaugesellschaft ist involviert, weiß Bescheid, die Wohnung bereits wieder gekündigt. Muß es zu einer offiziellen Schlüsselübergabe kommen oder kann dies ausbleiben?
Wieviele Nachmieter müssen gebracht werden um vorzeitig aus dem Mietvertrag entbunden zu werden?
Wie verhält es sich mit in die Wohnung vom Vormieter eingebrachten Dingen wie z.B. Fliesenspiegel in der Küche und Laminatfußboden im Wohnzimmer?
Welche Möglichkeiten bestehen den Vertrag zu lösen???
Muß die Mietkaution trotz allem hinterlegt werden?
wenn etwas voreilig eine mietwohnung angemietet wurde ( zum
1.12.2010), sich dann die Lebensverhältnisse drastisch ändern
und die größere Wohnung nicht mehr benötigt wird, was ist dann
zu tun?
Dann muß die Wohnung zu den im Mietvertrag angegebenen Fristen gekündigt werden.
Wieviele Nachmieter müssen gebracht werden um vorzeitig aus
dem Mietvertrag entbunden zu werden?
Das kommt darauf an ob und was im MV geregelt wurde. Prinzipiell muß der Vermieter keinen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren, egal ob 1 oder 100 potentielle Nachmieter vorgestellt werden, es sei den im MV steht dazu etwas anderes.
Wie verhält es sich mit in die Wohnung vom Vormieter
eingebrachten Dingen wie z.B. Fliesenspiegel in der Küche und
Laminatfußboden im Wohnzimmer?
Was wurde hierzu vereinbart? Hat man mit dem Vormieter eine Ablöse vereinbart, muß man diese auch zahlen.
Welche Möglichkeiten bestehen den Vertrag zu lösen???
Kündigung.
wenn etwas voreilig eine mietwohnung angemietet wurde ( zum
1.12.2010), sich dann die Lebensverhältnisse drastisch ändern
und die größere Wohnung nicht mehr benötigt wird, was ist dann
zu tun?
Die Wohnungsbaugesellschaft ist involviert, weiß Bescheid, die
Wohnung bereits wieder gekündigt. Muß es zu einer offiziellen
Schlüsselübergabe kommen oder kann dies ausbleiben?
was will den die gesellschaft??
Wieviele Nachmieter müssen gebracht werden um vorzeitig aus
dem Mietvertrag entbunden zu werden?
einer kann reichen - eine millionen können manchmal nicht ausreichen
sprich: jene nachmietersuche ist nur kulamz, hat keinen rechtsanspruch
Wie verhält es sich mit in die Wohnung vom Vormieter
eingebrachten Dingen wie z.B. Fliesenspiegel in der Küche und
Laminatfußboden im Wohnzimmer?
was will den die gesellschaft??
Welche Möglichkeiten bestehen den Vertrag zu lösen???
da er ja schon gekündigt ist: keine mehr!!
Muß die Mietkaution trotz allem hinterlegt werden?
eigentlich schon - was will den die gesellschaft??
gruß
ad
Die Wohnungsbaugesellschaft ist involviert, weiß Bescheid, die
Wohnung bereits wieder gekündigt. Muß es zu einer offiziellen
Schlüsselübergabe kommen oder kann dies ausbleiben?
nein, eine schlüsselübergabe muss nicht gemacht werden. damit hält man ja auch für den vermieter den papierkram gering.
Wieviele Nachmieter müssen gebracht werden um vorzeitig aus
dem Mietvertrag entbunden zu werden?
warum glauben bloß alle, dass nachmietersuchen vorzeitig verträge beendet? das ist schmarrn! kündigungsfrist ist kündigungsfrist. da führt kein weg dran vorbei. einzig der vermieter kann sich kulant zeigen und zustimmen, den vertrag vorzeitig zu beenden. eine verpflichtung dazu besteht aber nicht. man kann also dem vermieter die weltbevölkerung vorstellen und er kann zig millionen potentielle mieter darunter finden. er kann trotzdem auf einhaltung der kündigungsfrist pochen.
Wie verhält es sich mit in die Wohnung vom Vormieter
eingebrachten Dingen wie z.B. Fliesenspiegel in der Küche und
Laminatfußboden im Wohnzimmer?
da die vermutlich vom vormieter in den besitz des nachmieters übergegangen sind, wird der nachmieter diese entfernen müssen - was die schlüsselübergabe erzwingt. es sei denn, der nächste mieter würde sie wieder haben wollen…
Welche Möglichkeiten bestehen den Vertrag zu lösen???
fristgerechte kündigung. mehr nicht. evt. mit der bitte, vorzeitig aus dem vertrag ausscheiden zu dürfen. aber das ist wie gesagt kulanz des vermieters.
Muß die Mietkaution trotz allem hinterlegt werden?
der vermieter kann (und wird) darauf bestehen.
Wie verhält es sich mit in die Wohnung vom Vormieter
eingebrachten Dingen wie z.B. Fliesenspiegel in der Küche und
Laminatfußboden im Wohnzimmer?da die vermutlich vom vormieter in den besitz des nachmieters
übergegangen sind, wird der nachmieter diese entfernen müssen
- was die schlüsselübergabe erzwingt. es sei denn, der nächste
mieter würde sie wieder haben wollen…
aha, und warum das bitte?
5 mal )
wenn etwas voreilig eine mietwohnung angemietet wurde ( zum 1.12.2010), sich dann die Lebensverhältnisse drastisch ändern und die größere Wohnung nicht mehr benötigt wird, was ist dann zu tun?
Die Wohnungsbaugesellschaft ist involviert, weiß Bescheid, die Wohnung bereits wieder gekündigt. Muß es zu einer offiziellen Schlüsselübergabe kommen oder kann dies ausbleiben?
Wieviele Nachmieter müssen gebracht werden um vorzeitig aus dem Mietvertrag entbunden zu werden?
Wie verhält es sich mit in die Wohnung vom Vormieter eingebrachten Dingen wie z.B. Fliesenspiegel in der Küche und Laminatfußboden im Wohnzimmer?
Welche Möglichkeiten bestehen den Vertrag zu lösen???
Muß die Mietkaution trotz allem hinterlegt werden?
Pech gehabt…Vertrag ist Vertrag…sofort kündigen…vielleicht läßt der Vermieter mit sich reden.
wenn man davon ausgeht, dass das veränderungen sind, die der vormieter vorgenommen hat (und die der vermieter nicht übernehmen will), dann hätte sie eigentlich schon der vormieter beim auszug zurückbauen müssen. wenn der nachmieter die dinge so übernehmen wollte (und sie damit sozusagen in seinen besitz übergegangen sind), dann ist jetzt der nachmieter in der pflicht, beim ende der mietzeit den rückbau vorzunehmen, auch wenn er letztendlich garnicht drin gewohnt hat. und dieser rückbau geht ja nur, wenn man den schlüssel hat. Oder man zahlt es aus der kaution. es sei denn, der nachfolgende mieter will das auch behalten.
wenn der vermieter die sachen übernommen hat, dann stellt sich die frage nicht, weil das dann für den nachmieter zur wohnung gehört.
noch fragen?
ja noch fragen: was heisst bitteschön „übernimmt“? der neue mieter hat einen vertrag mit dem vermieter und bekommt die wohnung von ihm übergeben, status quo übergabetermin/eschreibung im mv. und wenn die whnung dem vm bis dahin nicht der beschreibung entsprichtist das sein bier, scheisswurst wer schlüssel zu irgendwas hat.
ok, also noch mal langsam zum mitschreiben. denn du hast scheinbar den ursprungspost nicht richtig gelesen. da stand was von „übernommen vom vormieter“ drin. damit hast du nicht mehr nur den vertrag zwischen vermieter und mieter, sondern auch noch den „vertrag“ zwischen vor- und nachmieter. was das bedeutet habe ich im folgenden mal aufgedröselt…
angenommen, der vormieter hat einen teppich oder ein laminat in der wohnung verlegt. also selbst bezahlt. vormieter will ausziehen und es wird zusammen mit dem vermieter geklärt, was noch in der wohnung zu tun ist. dabei steht auch der punkt „entfernen des laminats/teppichs“ im protokoll. also müsste der vormieter das also wieder aus der wohnung „ausbauen“. klar soweit?
wenn jetzt sich aber der nachmieter bereit erklärt, diesen bodenbelag zu übernehmen (weil er beispielsweise genau so ein laminat eh einbauen wollte), dann ist das für viele vermieter in ordnung, denn das ist dann eine vereinbarung zwischen vor- und nachmieter. damit geht aber die verpflichtung zum ausbau bei mietende auf den nachmieter über, denn der vermieter will eigentlich ja seinen ursprünglichen bodenbelag in der wohnung haben. das ist für den vermieter so, als ob der vormieter seinen bodenbelag entfernt hat und der nachmieter sofort wieder einen identischen bodenbelag eingebaut hat. fragen?
gut, in dem fall hier wurde (wenn ich mich recht erinnere) ja davon gesprochen, dass gewisse dinge vom „vormieter übernommen“ wurden. falls also der nächste mieter die nicht haben will, müsste also der aktuelle mieter (der die wohnung aber gar nicht mehr haben will) seinen pflichten zum auszug nachkommen und den originalzustand wieder herstellen. renovieren entfällt, da die wohnung ja nicht bewohnt wurde, aber es müssen eben die umbauten entfernt werden. und das würde erfordern, dass der nachmieter entweder die wohnung betritt (ohne schlüssel wäre das ein problem, nicht wahr?) oder das von dem vermieter machen lässt, was der sich sicherlich bezahlen lassen würde.
dann sollte dieser „beitrag“ sammt dem benutzer geich mitgelöscht werden. wenn jemand 2x zitiert und das im zitierten posting überhaupt nicht, ja nicht mal im sinne so stand, ist das ein guter grund diese person hier von der tastatur zu entfernen. leute, die auf diese art die fakten zurechtrücken versuchen sind von vernünftigen menschen nicht für ernst zu nehmen.
putzig fand ich ja die aussage (sorry, eher den unfug), die annahmen waren falsch, aber die abgeleiteten konsequenzen waren korrekt. da würde ich gerne wissen was vom ergebnis zu halten ist.
mfg