Liebe Experten!
Welche Probleme tauchen auf, wenn man sich voreilig exmatriculiert hat?
Die 4-Wochen-Frist, um alles rückgängig zu machen, ist noch nicht abgelaufen.
Entstehen da Gebühren bei erneuteter Immatriculation?
Wer hat diesbezüglich Erfahrungen?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Eure Rosa
hallo,
in der regel gilt: wer weg ist ist weg. zur not musst du bei der neuimmatrikulation als zweit- oder drittstudium gebühren zahlen.am besten die studieninformation anrufen.
hoffe, ich konnte dir helfen!
anja
Danke Anja, für die fixe Information.
Es grüßt Dich
Rosa
hallo,
in der regel gilt: wer weg ist ist weg. zur not musst du bei
der neuimmatrikulation als zweit- oder drittstudium gebühren
zahlen.am besten die studieninformation anrufen.
hoffe, ich konnte dir helfen!
anja