Voreingenommene Sachbearbeiterin in Arbeitsamt

Hallo,

ein Bekannter von mir hat momentan immense Probleme mit einer Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt in einer fränkischen Großstadt, die für den Bereich Bayern zuständig ist.

Ohne allzu sehr ins Details zu gehen kann man sagen, daß Sie ihm die notwendigen Arbeitserlaubnis-Papiere für seine Mitarbeiterinnen (aus dem osteuropäischen Ausland, neues EU-Land)mit der Begründung verweigert, daß in seinem Lokal der „bezahlten“ Liebe nachgegangen wird, was, das kann ich uneingeschränkt bestätigen, defintiv nicht der Fall ist, das Lokal existiert seit mehr als 50 Jahren, hier wird nur getanzt und sonst nichts. Was noch lustig dabei ist, ist die Tatasache, daß sie den Laden noch nie selbst betreten oder sich mit einer mitarbeiterin unterhalten hat, alles basiert auf Vermutungen und auf der Basis des Besuchs einer mehr wie braven Webseite.

Nun ich es nicht so, daß sie das ganz offen sagt, sondern sie verschleppt Bearbeitungen von Anträgen, erwähnt anfragenden Geschäftsbekannten meines Freundes gegenüber, daß sie zwar die Post erhalten habe, aber sich „viel Zeit lassen wolle und erst dann etwas liest, wenn sie Lust hat…“ etc. Es fallen auch Sätze wie „von mir wird der nie eine Arbeitserlaubnis erhalten …“ und lauter solche Dinge. Und das, obwohl alle erforderlichen Papiere, Wohnnachweise und sonstigen Dokumente einwandfrei und vollzählig vorliegen.

Inwieweit kann man hier etwas machen bzw. ist so etwas überhaupt rechtens ? Auch wenn wegen der Brisanz des Themas bei Arbeitsgenehmigunegen, gerade in Bayern, sicher zu recht streng kontrolliert wird, kann eine Sachbearbeiterin doch nur aufgrund von nicht vorhandenen vermuteten Tatsachen die Bearbeitung einfach verschleppen oder sich weigern, gemäß ihren Arbeitsvorschriften tätig zu werden.

Bitte bei Antworten keine falschen Anschuldigungen oder wilde Vermutungen, es geht wirklich um etwas ganz Offizielles und nichts „Geheimes“ und „Illegales“, nur um den selbsternannten Kämpfern für das Recht der Frauen gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen ! :wink:

Danke für Euere Hilfe und Gruß,
Stefan

Hallo,
ich würde mir zunächst mal einen Termin beim Vorgesetzten dieser Dame geben lassen; notfalls bis zum Leiter der Behörde gehen. Wenn das auch nichts hilft, könnte man evtl. an eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Sachbearbeiterin denken.

Gruß
Nelly

Hallo,

eine Arbeitserlaubnis wird nicht vom Arbeitsamt, seit geraumer Zeit Agentur für Arbeit, erteilt, sondern von der Ausländerbehörde. Auch deren Entscheidung ist ein Verwaltungsakt. Dagegen ist der förmliche Widerspruch möglich. Wie dies zu geschehen hat wird mit der schriftlichen Entscheidung über den schriftlichen Antrag auf Arbeitserlaubnis mitgeteilt.

Gruß
Otto

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