Vorenthalt der Kaution trotz Renovierung

Folgender Sachverhalt:
Die Wohnung bestand als WG.
Der vor ca. drei Jahren abgeschlossene Mietvetrag wurde von den Vorgängern per Unterschrift übernommen. Der Mietvertrag selbst wurde von der Hausverwaltung jedoch nicht vorgelegt, sondern es wurde eine Erklärung unterschrieben dass man den alten Mietvetrag übernimmt.
Vor dem Auszug wurde die Wohnung gestrichen, sowie Löcher verspachtelt, sogar die Fenster geputzt usw.
Bei der Wohnungsübergabe fordert die Hausverwalterin jedoch, dass die Wohnung nochmal von einem Maler gestrichen werden soll, da sie ‚unsachgemäß‘ gestrichen wurde.
Sie kratzt pingelichst vom Streichen übriggebliebene Farbspritzerchen vom Türrahmen und fährt mit den Fingern über Staub auf den Heizkörpern.
Sie schreibt ins Protokoll, dass die Türen nicht ‚hausfrauengemäß‘ geputzt wurden und nimmt kleine Macken an den Türrahmen usw. ins Protokoll auf. Genauso unterstellt sie den Mietern vom Rauchen ‚Rauchspuren‘ auf den Türen hinterlassen zu haben, obwohl in der Wohnung nie geraucht wurde und diese angeblichen Rauchspuren dann später wieder fehlendes Putzen sind. (Um einmal ihre Herangehensweise zu verdeutlichen).
Die Mieter haben alles fotografiert und sagen dass dies kleine Anbnutzungsspuren sind.
Die Hausverwalterin aber fordert eine neue Renovierung von Fachmännern auf Mieterkosten ein, da die Wohnung vor drei Jahren neu saniert wurde und diese somit angeblich in exakt demselben Zustand zurückgegeben werden muss, also eine normale ‚Auszugsrenovierung‘ nicht ausreiche.
Hat die Hausverwalterin recht?
Und wenn ja, gibt es vielleicht irgendwelche Rechtslücken?

Das kann man so pauschal schwer beurteilen. Haben die Mieter allerdings dieses Übergabeprotokoll so unterschrieben, dann haben sie es auch erstmal so anerkannt.

Gruß!

Horst