Vorenthaltung wichtiger Information bei Immobilien

Hallo,
folgender frei erfundener Sachverhalt würde mich interessieren:

Eine ältere Immobilie wird von Herrn X erworben. Nach wenigen Wochen sichtet dieser eine Ratte in seiner Garage, wenig später weitere. Er holt sofort einen Kammerjäger und dieser meint, dass es an der Sickergrube liegt, die mit Steinen zugeschüttet wurde. Als Herr X keine Ruhe gibt, erfährt er von Nachbarn, dass dies ein bekanntes „Problem“ in seinem Hause sei.

  1. Muss man dies bei einem Verkauf dem Käufer mitteilen?
  2. Kann Herr X rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen?
  3. Oder hat Herr X einfach nur Pech gehabt?

Bin gespannt auf Eure Antworten, Danke im voraus.
Bettina

  1. Muss man dies bei einem Verkauf dem Käufer mitteilen?

Seit einiger zeit muß der verkäufer ihm bekannte Mängel von sich aus mitteilen.

  1. Kann Herr X rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen?

Ich würde sagen ja.

  1. Oder hat Herr X einfach nur Pech gehabt?

Ganz so pessimistisch wäre ich nicht. Ich würde zu einem spezialisierten Anwalt gehen und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Danke für die fachkundige Auskunft

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