Vorerbe, Nacherbe Freibeträge und die Probleme

Ein Vorerber will zu Lebzeiten das Erbe an den Nacherben abgeben (Es geht um ein Haus, Wert: ca.100T€). Schön und gut. Allerdings hat der Vorerber Parkinson. Er kann zwar noch alleine Leben und Autofahren. Es ist aber absehbar, dass er irgendwann hilfebedürftig wird und dann in Pflege kommt. Wenn auch in vielleicht erst 6 Jahren. Dadurch entstehen natürlich immense Kosten. Falls die Ersparnisse des Vorerben aufgebraucht sind, kann er dann wieder auf sein schon abgegebenes Erbe zugreifen? Wenn ja, in welcher Höhe?

Im Testament ist angegeben das der Vorerbe berechtig ist den Grundbesitz zu belasten, allerdings ist er von den Beschränkungen des § 2112 ff. BGB nicht befreit. Die Höhe ist nicht angegeben, heißt das die Höhe der Grundbesitzbelastung ist unbegrenzt? 1974 wurde der Wert des Gebäudes mit 60TDM also 30T€ im Testament angegeben.

Der Vorerbe und der Nacherbe sind Brüder. Das Haus wurde von den Eltern vererbt. Ist es richtig, dass der Nacherbe Erbschaftsteuer für das Haus als Bruder (Freibetrag:20T€) zahlen muss, oder hat er den gleichen Freibetrag wie der Vorerbe (Freibetrag:400T€).

Hallo,

alles kann ich leider nicht beantworten, aber ich versuche mich mal an einem Teil.

Der Freibetrag beträgt bei Brüdern 20.000 €. Egal um was es sich handelt. Und egal ob Schenkung oder Erbe.

Zurückfordern kann einer etwas, was Überschrieben wurde eigentlich nicht. Wenn denn dann das Vermögen aufgebraucht ist, springt theoretisch der Staat ein mit Sozialhilfe. Ob dann der Staat allerdings an den Bruder herantreten wird, kann ich nicht beantwortet. Das sollten Experten in Sachen Sozialhilfe beantworten können.

Grüße
Caddy