Ein Vorerber will zu Lebzeiten das Erbe an den Nacherben abgeben (Es geht um ein Haus, Wert: ca.100T€). Schön und gut. Allerdings hat der Vorerber Parkinson. Er kann zwar noch alleine Leben und Autofahren. Es ist aber absehbar, dass er irgendwann hilfebedürftig wird und dann in Pflege kommt. Wenn auch in vielleicht erst 6 Jahren. Dadurch entstehen natürlich immense Kosten. Falls die Ersparnisse des Vorerben aufgebraucht sind, kann er dann wieder auf sein schon abgegebenes Erbe zugreifen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Im Testament ist angegeben das der Vorerbe berechtig ist den Grundbesitz zu belasten, allerdings ist er von den Beschränkungen des § 2112 ff. BGB nicht befreit. Die Höhe ist nicht angegeben, heißt das die Höhe der Grundbesitzbelastung ist unbegrenzt? 1974 wurde der Wert des Gebäudes mit 60TDM also 30T€ im Testament angegeben.
Der Vorerbe und der Nacherbe sind Brüder. Das Haus wurde von den Eltern vererbt. Ist es richtig, dass der Nacherbe Erbschaftsteuer für das Haus als Bruder (Freibetrag:20T€) zahlen muss, oder hat er den gleichen Freibetrag wie der Vorerbe (Freibetrag:400T€).