Vorerbe risikolebensversicherung

hallo ihr!

ich würde gerne den gatten als ersten mit meiner risikolebensversicherung beglücken, nach seinem tod sollen meine kinder den gegenwert erben (das geld würde in sein haus kommen).
wie kann ich das bestimmen?
(ein gemeinsames testament ist zur zeit nicht regelbar, da er sich vor solchen gedanken fürchtet… unschlau, aber leider realität)

danke
tilli

Hallo,
ganz einfach, über das Bezugsrecht im Todesfall:
"Für den Fall des Todes soll bezugsberechtigt sein: Ehemann xy, geboren am …, Sollte dieser verstorben sein, die Kinder ab, geboren… sowie
cd, geboren… zu gleichen Teilen. Entsprechende Erklärung an die Vers.-Gesellschaft senden, evtl. hat das Unternehmen auch diesbezügliche
Vordrucke.
Gruß Joerg Koenig

hallo ihr!

ich würde gerne den gatten als ersten mit meiner
risikolebensversicherung beglücken, nach seinem tod sollen
meine kinder den gegenwert erben (das geld würde in sein haus
kommen).
wie kann ich das bestimmen?
(ein gemeinsames testament ist zur zeit nicht regelbar, da er
sich vor solchen gedanken fürchtet… unschlau, aber leider
realität)

Hallo,
sterben bei Dir alle der Reihe nach oder schilderst Du hier zwei Szenarien? Gatte heißt, ihr seid verheiratet?
Wenn verheiratet: der überlebende Ehegatte erhält die Todesfallleistung - steht so im Antrag - wenn ihr beide sterbt erhalten die Kinder das Geld.
Grundsätzlich darf man jeden x-beliebigen als Bezugsberechtigten nennen, auch ob widerruflich oder unwiderruflich bezugsberechtigt gewünscht ist. Es gibt Konstellationen in der Wirtschaft, bei denen sich z.B. zwei Gesellschafter gegenseitig absichern, damit die Firma überlebt.
Geholfen?
Grüsse
A.

Hallo,

sterben bei Dir alle der Reihe nach oder schilderst Du hier
zwei Szenarien? Gatte heißt, ihr seid verheiratet?
Wenn verheiratet: der überlebende Ehegatte erhält die
Todesfallleistung - steht so im Antrag - wenn ihr beide sterbt
erhalten die Kinder das Geld.

Das ist so leider nicht ganz korrekt. Soweit im Antrag das Bezugsrecht im Todesfall Ehegatte vermerkt und dieser im Falle des
Falles verstorben - geht die Leistung an die Erben des Bezugsberechtigten - und das können auch (zumindest teilweise) Geschwister etc. sein!
Grüße Joerg Koenig

hallo!

es fehlen wohl noch details.

wer wann stirbt entscheide nicht ich :smile:

aber wenn ich zuerst sterbe, würde er das geld der versicherung bekommen und dann im anschluß SEINE kinder. da die aber schon durch das haus versorgt sind, würde ich es gerne MEINEN kindern vermachen.

wir wohnen z.zt. alle in seinem haus, das noch nicht abbezahlt ist.
ich möchte weder, dass er in nöte kommt, wenn er alleine zurückbleibt, noch möchte ich, dass seine kinder alles erhalten.

ich würde das gerne als bedingung verfügen, damit er das geld erstmal nutzen kann, dann aber an meine kinder weiterreichen muß.
wenn sein name in der versicherung auftaucht, ist es ja sein geld und meine kinder sehen es nicht.

wie gesagt: besprechen mit ihm ist nicht möglich, weil er sich schon bei anderen dingen sehr sträubt.

tilli

hallo!

es fehlen wohl noch details.

wer wann stirbt entscheide nicht ich :smile:

aber wenn ich zuerst sterbe, würde er das geld der
versicherung bekommen und dann im anschluß SEINE kinder. da
die aber schon durch das haus versorgt sind, würde ich es
gerne MEINEN kindern vermachen.

wir wohnen z.zt. alle in seinem haus, das noch nicht abbezahlt
ist.
ich möchte weder, dass er in nöte kommt, wenn er alleine
zurückbleibt, noch möchte ich, dass seine kinder alles
erhalten.

ich würde das gerne als bedingung verfügen, damit er das geld
erstmal nutzen kann, dann aber an meine kinder weiterreichen
muß.

wenn sein name in der versicherung auftaucht, ist es ja sein
geld und meine kinder sehen es nicht.

wie gesagt: besprechen mit ihm ist nicht möglich, weil er sich
schon bei anderen dingen sehr sträubt.

tilli

Hallo,
wie wäre denn folgender Vorschlag für Dich:

  1. Ihr macht einen Vertrag, der sich genau an die Tilgung des Hauses anlehnt und nur die Schulden begleicht, vielleicht plus einen kleinen Bonus
  2. Der zweite Vertrag berücksichtigt deine Kinder

Du hast keine Sorge mit dem weiterreichen und es ist genau definiert wer was und wieviel bekommt.

Grüsse
A.

Hallo,
wie wäre denn folgender Vorschlag für Dich:

  1. Ihr macht einen Vertrag, der sich genau an die Tilgung des
    Hauses anlehnt und nur die Schulden begleicht, vielleicht plus
    einen kleinen Bonus
  2. Der zweite Vertrag berücksichtigt deine Kinder

Du hast keine Sorge mit dem weiterreichen und es ist genau
definiert wer was und wieviel bekommt.

ja, so würde das jeder normale mensch machen wollen. das problem ist, dass er diesen vertrag nicht machen wird. keiner heir weiß, warum. er fühlt sich in die enge getrieben und ausgenutzt und was weiß ich. ich habe alle hände voll zu tun, ihm wenigstens die allerbrennendsten dinge abzuringen. es wird von ihm verschleppt, mißverstanden, nicht ausgeführt, nicht verstanden.
alles, was wir bis jetzt erreicht haben, stand unter der prämisse, dass ich erstmal keine weiteren „forderungen“ mehr erhebe. wenn ich dieses thema in nächster zeit anschneide, können wir den restfrieden hier kippen.
und weil unser tod in nächster zeit nicht sehr wahrscheinlich ist, würde ich gerne erstmal was festlegen, was dann später, wenn die lage wieder entspannter ist, durch eine „normale“ gemeinsame lösung abgelöst wird.
aber das kann 1-2 jahre dauern. so lange will ich nicht ungeschützt hier sitzen. ich bin seit jahren diejenige, die sich gegen sein aussitzen und schweigen um solche kümmert. mein bedarf an konsenssuche ist gedeckt.
aber seinen namen einfach in der versicherung wortlos ersetzen will ich halt auch nicht…

danke
tilli

p.s. ich habe vorher nicht geahnt, dass man eine patchworkfamilie ins leben ruft, ohne sich später um so wichtige dinge kümmern zu wollen/können.
er hat mich gesucht, aber es hing kein schild dran: „dieser mann organisiert nichts.“ ;-(

Hallo,
deine Kinder und deinen Patchworkmitinhaber kannst du auf eigenen Wunsch absichern. Dafür ist seine Einwilligung nicht erforderlich.
Wann immer sich die Situation zum Besseren fügt, kann er spontan dazustossen und seine Person als versichertes Risiko absichern.
Ist zwar nicht ganz ideal, aber besser als nicht zu tun und auf Besserung zu warten.
Grüsse
A.

danke!

das werde ich dann erstmal tun… nicht schön, aber besser als nix…
schönen tag noch!

tilli