Guten Morgen. (eigentlich müsste man in diesem Alter „Guten Abend“ sagen), also:
Kann man seinen Sohn als unbefreiten Vorerben einsetzen und seinen Enkel als Nacherben mit dem Ziel, die Immobilien für den Enkel zu erhalten. Frage: Darf der Sohn nach dem Ableben des Erblassers Hypotheken aufnehmen? Wenn ja, in welchem Umfang? Für eine Antwort dankt nogeno
Kann man seinen Sohn als unbefreiten Vorerben einsetzen und
seinen Enkel als Nacherben mit dem Ziel, die Immobilien für
den Enkel zu erhalten.
Ja.
Darf der Sohn nach dem Ableben
des Erblassers Hypotheken aufnehmen? Wenn ja, in welchem
Umfang?
Der Vorerbe kann das Grundbuch belasten ohne Zustimmung des Nacherben - wennn er eine Bank findet die so dumm ist. Im Grundbuch wird bei Eintragung des Vorerben der Nacherbenvermerk eingetragen. Dieser stellt nur eine relative Verfügungsbeschränkung dar, d.h. er kann belasten oder gar verkaufen.
Der Nacherbenvermerk schützt den Nacherben. Mit Eintritt des Nacherbfalls werden jedoch alle Verfügungehn des Vorerben gegenüber dem Nacherben absolut unwirksam.
Die Gläubiger, oder ein neuer Eigentümer können sich nicht auf Gutgläubigkeit berufen, da Ihnen die Verfügungsbeschränkung aus dem Grundbuch bekannt war. Die Nacherben haben somit einen Löschungsanspruch gegeüber jedem Gläubiger, bzw. einen Rückübertragungsanspruch gegenüber einen neuen Eigentümer.
Eine Belastung des Grundbuchs wird somit in der Realität nur mit Zustimmug der Nacherben erfolgen. Dann wird an der Belastung - bzw. so sollte es sein - ein Wirksamskeitsvermerk angebracht.
Für eine Antwort dankt nogeno
Gerne.
ml.
Lieber miles lucis.
Die sehr klaren und verständlichen Antworten haben bei der Überwindung eines innerer Konfliktes geholfen. Danke.
Unabhängig davon hat man den Eindruck, dass hier nicht nur welt-lichte Hilfe geleistet wird. Auch dieser Gedanke tut gut.
nogeno